von Dr. jur. Imke Wulfmeyer, Rechtsanwältin und Mediatorin (BAFM/BM), Leiterin der Mediationsausbildung Consensus Campus 

Das Büro geschlossen, die Geschäftsreise abgesagt, die Präsenzveranstaltungen storniert – was nun? Zu Hause bleiben und warten, bis die Krise vorbei ist – auch wenn ein Ende bisher nicht abzusehen ist?

Oder könnte die Krisenzeit als Weiterbildungszeit genutzt werden, um jetzt erst recht durchzustarten und eine Mediationsausbildung zu absolvieren?

Als Ausbilderin für Mediation möchte ich vor allem den Teilnehmenden der laufenden Ausbildungslehrgänge gerne ein Format anbieten, damit sie die mit viel Spaß und Begeisterung begonnene Mediationsausbildung auch vom Home-Office aus fortsetzen und sich zeitnah „zertifizierte Mediatorin“ oder „zertifizierter Mediator“ nennen können.

Als Juristin drängt sich mir die Frage auf, ob die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) das überhaupt zulässt. Genauer: Was bedeutet es, wenn dort in § 2 Abs. 4 von „Präsenzzeitstunden“ die Rede ist? Müssen die Teilnehmenden an Mediationsausbildungen zwangsläufig persönlich im Ausbildungsinstitut zusammentreffen, um den Anforderungen der Verordnung zu genügen? Oder lässt sich der Begriff „Präsenz“ im Sinne der Rechtsverordnung auch dahingehend auslegen, dass er Live-Online-Unterricht umfasst?

Mit dieser Frage beschäftigt sich die Stellungnahme der Bundesregierung vom 15.10.2019. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 19/13672) wollte die FDP-Fraktion von der Bundesregierung wissen, ob die Mediationslandschaft in Deutschland auf die digitalen Entwicklungen ausreichend vorbereitet sei und inwiefern „die Vorzüge und Anforderungen der Digitalisierung“ bei der Verordnungsgebung der ZMediatAusbV von der Bundesregierung berücksichtigt worden sei. In Ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/14014) hebt die Bundesregierung zunächst hervor, dass die Akzeptanz von Online-Mediationen deutlich zunehme, weit überwiegend aber nach wie vor Mediation in Gegenwart der Parteien stattfinde. Speziell zum Begriff der „Präsenzzeitstunden“ gem.  § 2 Absatz 4 ZMediatAusbV heißt es, Ziel dieser Regelung sei die Sicherstellung der persönlichen Interaktion der Ausbilderin oder des Ausbilders mit den Teilnehmenden des Ausbildungslehrgangs. Diese Regelung schließe es laut der Bundesregierung jedoch nicht aus, „die Ausbildung im Rahmen eines Fernstudiums zu absolvieren, vgl. insoweit auch Eicher, ZKM 2016, 160, 161.“ In diesem Zusammenhang wird auf konkrete Anbieter von Mediationsausbildungen verwiesen, die, so wörtlich, „ein nachhaltiges, zukunftsorientiertes und berufsbegleitendes Lernen durch „Virtual Classrooms“, Chat-Foren und Online-Seminare auf der Basis der ZMediatAusbV ermöglichen“.

Folglich wird der Begriff „Präsenz“ als Element des Tatbestandes „Präsenzzeitstunden“ gem.  § 2 Absatz 4 ZMediatAusbV dadurch definiert, dass die persönliche Interaktion von Lehrenden und Lernenden sichergestellt werden muss. Diese Interaktion wird als Ziel des Verordnungsgebers identifiziert. Da dieses Ziel bei interaktivem Live-Online-Unterricht auch im virtuellen Raum erreicht wird, stellt die Bundesregierung folgerichtig fest, dass Lernen durch „Virtual Classrooms“ auf der Basis der ZMediatAusbV möglich ist.

Allerdings ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Absolvierung der Präsenzstunden im Rahmen der Ausbildung nicht vollständig durch die Teilnahme an Online-Seminaren ersetzt werden „sollte“. So heißt es in der genannten Stellungnahme auf die Anfrage der FDP-Fraktion: „Reine Online-Seminare bereiten die Ausbildungsteilnehmenden nicht angemessen auf die Anforderungen der späteren beruflichen Praxis vor, da diese ganz überwiegend durch spannungsreiche zwischenmenschliche Beziehungen im persönlichen Aufeinandertreffen gekennzeichnet ist. Um sich im Umgang mit solchen Situationen zu schulen, ist die persönliche Interaktion mit den Ausbilderinnen und Ausbildern sowie mit anderen Teilnehmenden des Ausbildungslehrgangs erforderlich“.

Was bedeutet das nun für Consensus Campus als Ausbildungsinstitut für Mediatorinnen und Mediatoren?

  • Die Bundesregierung hat klargestellt, dass Blended Learning-Konzepte, bei denen zum Teil im virtuellen Klassenraum und zum Teil im physischen Raum unterrichtet wird, den Anforderungen der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) entsprechen.
  • Consensus Campus kann damit allen Teilnehmenden der laufenden Kurse anbieten, den Ausbildungslehrgang zum zertifizierten Mediator (w/m/d) ohne Unterbrechung fortzusetzen. Das neue Blended Learning-Konzept (s. „Aus aktuellem Anlass: Mediationsausbildung in Zeiten des Coronavirus“) entspricht vollumfänglich den Anforderungen der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) .
  • In der aktuellen Corona-Krise zeigt sich, dass viele praktizierende Mediatorinnen und Mediatoren sich nicht zutrauen, Mediationen online durchzuführen, obwohl die Nachfrage über Nacht rasant gestiegen ist. Das ist nachvollziehbar, weil sie in ihrer Mediationsausbildung überhaupt nichts über die empathische Kommunikation im virtuellen Raum gelernt haben, geschweige denn diese auch nur einmal in Rollenspielen ausprobieren konnten. Consensus Campus bietet dagegen als eines der ersten Ausbildungsinstitute integriert in jeden Ausbildungslehrgang zum zertifizierten Mediator (w/m/d) eine Einführung in die Live Online Mediation an. Da die Akzeptanz von Live Online-Kommunikation in der Bevölkerung nach der Krise sehr viel höher sein wird als davor, wird in Zukunft eine längere Lerneinheit im virtuellen Klassenraum mit Kleingruppenarbeit und Fallsimulationen in jeden Ausbildungslehrgang integriert.

Krisenzeit ist Weiterbildungszeit – wir starten durch mit unserem Blended Learning-Konzept und freuen uns auf eine außergewöhnliche Lernreise mit unseren angehenden zertifizierten Mediatorinnen und Mediatoren!