Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen (Seminare, Kurse, Ausbildungen u.a.) der CONSENSUS GmbH.

§2 Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Anmeldungen für Veranstaltungen können per Post, Telefax, E-Mail oder online über das jeweilige Anmeldeformular und Anklicken des Buttons „Verbindlich anmelden“ auf der Homepage vorgenommen werden. Eine Anmeldung ist nur für die gesamte Veranstaltung möglich; bei modular aufgebauten Ausbildungskursen bezieht sich die Anmeldung auf alle Module, aus denen der jeweilige Kurs nach der veröffentlichten Leistungsbeschreibung besteht. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss mit der CONSENSUS GmbH dar. Eine ordnungsgemäße Anmeldung enthält neben der Angabe der Veranstaltung und der Benennung des Teilnehmers / der Teilnehmerin (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse) die Angabe, ob die Anmeldung seitens eines Unternehmens bzw. einer Organisation erfolgt.
  2. Ordnungsgemäße Anmeldungen werden im Regelfall innerhalb einer Woche mit einer Eingangsbestätigung beantwortet, in der noch keine Zusage liegt. Der Vertrag mit der CONSENSUS GmbH kommt erst mit dem Zugang einer Zulassungsbestätigung zustande. Diese wird von der CONSENSUS GmbH nach der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen und der Verfügbarkeit eines freien Platzes in Textform übersandt. Die CONSENSUS GmbH behält sich vor, die Annahme einer Anmeldung abzulehnen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies unverzüglich mitgeteilt.
  3. Die Teilnahmevoraussetzungen sind der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen. Setzt die Teilnahme ein positiv verlaufenes Aufnahmegespräch voraus, ist die Einschätzung der von CONSENSUS GmbH mit dem Gespräch betrauten Person maßgeblich, die im Falle einer Ablehnung nachvollziehbar zu begründen ist.
  4. Sofern der Vertragspartner Verbraucher i. S. v. § 13 BGB ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss (d. h. Zugang der Teilnahmebestätigung nach vorhergehender Anmeldung) zu. Auf die Widerrufsbelehrung in § 3 dieser AGB wird verwiesen. Gilt der Vertragspartner nicht als Verbraucher, kann der Vertrag nicht widerrufen werden. Ein Rücktritt ist nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts zulässig.
  5. Kann der Vertragspartner oder der von diesem angemeldete Teilnehmer selbst nicht an der Veranstaltung teilnehmen, kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Die CONSENSUS GmbH behält sich vor, den Ersatzteilnehmer abzulehnen, wenn dieser die Teilnahmevoraussetzungen der Veranstaltung nicht erfüllt. Sofern für die betreffende Veranstaltung ein positives Aufnahmegespräch vorausgesetzt wird, setzt die Ersatzteilnahme zudem voraus, dass das Aufnahmegespräch mit dem Ersatzteilnehmer bei vertretbarem organisatorischen Aufwand von der CONSENSUS GmbH noch rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn durchgeführt werden kann. Tritt ein Dritter als Ersatzteilnehmer in den Vertrag mit der CONSENSUS GmbH ein, so haften er und der ursprüngliche Vertragspartner als Gesamtschuldner für die Zahlung der Teilnahmegebühr an die CONSENSUS GmbH.

§ 3 Widerrufsrecht

Sofern Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Auf die nachfolgende Widerrufsbelehrung wird verwiesen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CONSENSUS GmbH, Königstrasse 40, 70173 Stuttgart, Telefonnummer: 0 800 333 7707, Telefaxnummer: +49 (0) 711 64 56 194 29, E-Mail-Adresse: willkommen@consensus-campus.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Vergütungen berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.

Stornierung

Wir berechnen, wenn Sie innerhalb von 4 Wochen vor einem vereinbarten Termin absagen 30 % und wenn Sie innerhalb von 2 Wochen vor einem vereinbarten Termin absagen 50 % des vereinbarten Preises. Bei einer Absage innerhalb von 2 Werktagen vor dem vereinbarten Termin berechnen den vollen Preis für die Ausbildung.

§ 4 Inhalt der Veranstaltung und Änderungen

  1. Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltung richten sich nach der von der CONSENSUS GmbH zum Zeitpunkt der Anmeldung abgegebenen Leistungsbeschreibung. Diese wird Bestandteil des Vertrages.
  2. Mit dem erfolgreichen Abschluss der berufsbegleitenden 120-Stunden-Basis-Ausbildung werden die Anforderungen an einen der Rechtsverordnung entsprechenden Ausbildungslehrgang erfüllt. Dies wird den Teilnehmenden in Form eines Abschlusszeugnisses bescheinigt.
  3. Nachdem außerdem ein Anerkennungsfall mediert oder co-mediitert wurde und der CONSENSUS GmbH hierüber eine Supervisionsbescheinigung vorgelegt wird, stellt die CONSENSUS  GmbH den Teilnehmenden ein Zertifikat mit Dauer, Ziel und Inhalt der Ausbildung aus, welches dazu berechtigt, den Titel zertifizierte Mediatorin bzw. zertifizierter Mediator zu führen.
  4. Die Zertifizierung erfolgt nach der Deutschen Verordnung: Zertifizierte-Mediatoren-Verordnung (ZMediatAusbV), ist Hochschulzertifiziert (International School of Management, ISM) sowie International zertifiziert (International Mediation Institute, IMI).
  5. Die Unterrichtsmaterialien sind kostenfrei und werden digital zur Verfügung gestellt. Alle Teilnehmenden erhalten vor Beginn des Kurses einen Zugangslink.
  6. Die CONSENSUS GmbH ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern sie den Kern der Veranstaltung bzw. das Ziel der Veranstaltung nicht grundlegend verändern.
  7. Weiterhin können Ort und Raum der angekündigten Veranstaltung geändert werden, soweit dies für die Teilnehmenden zumutbar ist. Dies schließt bei Präsenzveranstaltungen grundsätzlich die Durchführung der Veranstaltung im virtuellen Raum ein, wenn aufgrund ordnungsrechtlicher Vorgaben oder im Interesse des Gemeinwohls von der physischen Anwesenheit der Teilnehmenden abgesehen wird und sofern dabei die synchrone Kommunikation und Interaktion zwischen den Teilnehmenden untereinander sowie zwischen Teilnehmenden und Dozenten gewährleistet ist.
  8. Gleiches gilt für einen Ersatz des angekündigten Dozenten durch einen vergleichbar qualifizierten Dozenten (wegen Erkrankung des Dozenten oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund.
  9. In den Fällen der Absätze 7 und 8 werden die Teilnehmenden unverzüglich über die Änderungen informiert. 

    §5 Absage von Veranstaltungen

    1. Bei Nichterreichen einer festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist die CONSENSUS GmbH berechtigt, bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der Leistungsbeschreibung auf der Homepage und in der Zulassungsbestätigung für die entsprechende Veranstaltung auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
    2. Die CONSENSUS GmbH behält sich vor,  Veranstaltungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (insbesondere bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten wegen Krankheit), kurzfristig abzusagen. In einem solchen Fall werden die Teilnehmenden unverzüglich benachrichtigt.
    3. Sofern die Teilnehmenden damit einverstanden sind, können sie bei einer Absage durch die CONSENSUS GmbH auf eine andere Veranstaltung umbuchen. Andernfalls wird ihnen die bereits bezahlte Vergütung erstattet.
    4. Für Schäden, die durch eine Absage einer Veranstaltung entstehen, haftet die Consensus GmbH nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen von §9.

    §6 Zahlungsbedingungen, Folgen eines Zahlungsrückstandes

    1. Die Teilnahmegebühr ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen. Mit dem Vertragsschluss, der durch die Anmeldung eines Teilnehmenden und die hierauf Bezug nehmende Zulassungsbestätigung seitens der CONSENSUS GmbH zustande kommt, entsteht die Verpflichtung, die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung in voller Höhe zu bezahlen. Für verbindlich gebuchte und ganz oder teilweise nicht besuchte Veranstaltungen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Annahmeverzug gem. §§ 611, 615 BGB.
    2. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung grundsätzlich sofort ohne Abzug fällig; bei vereinbarter Ratenzahlung ist abweichend davon die erste Rate sofort fällig und die weiteren Raten zu den vereinbarten Zahlungsterminen. Der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang bei der CONSENSUS GmbH an.
    3. Befindet sich ein Teilnehmer mit der Begleichung einer fälligen Rechnung im Rückstand, ist die die CONSENSUS GmbH berechtigt, seine Teilnahme an einer von ihm gebuchten Veranstaltung so lange nicht zuzulassen, bis die Teilnahmegebühr (bzw. bei Vereinbarung von Ratenzahlung die fälligen Teilzahlungen) beglichen sind. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers abzüglich nachweislich ersparter Aufwendungen bleibt hiervon unberührt.
    4. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate werden auch bei vereinbarter Ratenzahlung grundsätzlich erst ausgestellt, nachdem die Teilnahmegebühr in voller Höhe entrichtet wurde.

    §7 Urheberrecht, Nutzungsbedingungen

    1. Das Urheberrecht bzw. Copyright an allen von der CONSENSUS GmbH im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei der CONSENSUS GmbH. Material in jeglicher Form, das von der CONSENSUS GmbH im Rahmen einer Leistung erstellt oder an die Teilnehmer/-innen im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der CONSENSUS GmbH vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Es darf insbesondere nicht für andere Seminare oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder anderen Leistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig.
    2. Im Falle einer Verletzung der vorgenannten Rechtsposition behält sich die CONSENSUS GmbH vor, die Teilnehmenden auf Schadensersatz und/oder Wertersatz in Anspruch zu nehmen.

    §8 Datenschutz

    1. Die Teilnehmenden versichern und stehen dafür ein, dass alle von ihnen angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind.
    2. Die CONSENSUS GmbH beachtet bei der Datenverarbeitung und -nutzung stets die schutzwürdigen Belange der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Personenbezogenen Kundendaten nutzt und verarbeitet  die CONSENSUS GmbH zur  Vertragsabwicklung und gibt diese hierfür erforderlichenfalls auch externe Dozenten weiter. Darüber hinaus verarbeitet und nutzt die CONSENSUS GmbH die personenbezogenen Daten nur für eigene Werbung.
    3. Die Teilnehmenden können der Verarbeitung (einschließlich Übermittlung) sowie der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung jederzeit durch eine kurze Mitteilung an die CONSENSUS GmbH widersprechen. Ein etwaiger Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages.
    4. Bezüglich des Datenschutzes gilt i. Ü. die separate Datenschutzerklärung der CONSENSUS GmbH auf der Homepage.

    §9 Gewährleistung / Haftung

    1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung vorbehaltlich der nachfolgenden Haftungsregeln. Diese gelten weiterhin unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung, sei es aufgrund Verzug oder Mängelhaftung, aufgrund von Verschulden bei Vertragsschluss, aufgrund sonstiger Pflichtverletzungen, deliktischer Handlungen oder sonstiger Tatbestände.
    2. Die Teilnahme den Veranstaltungen der CONSENSUS GmbH setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. Die Veranstaltungen stellen keine Therapie dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der CONSENSUS GmbH erfolgen auf eigene Gefahr.
    3. Auf Schadensersatz haftet die CONSENSUS GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im  Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
      1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
      2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der CONSENSUS GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    4. Die sich aus Ziff. 9.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die CONSENSUS GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die  CONSENSUS GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Etwaige relevante Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt

    §10 Schlussbestimmungen

    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Buchungen von Verbrauchern aus dem Ausland bleiben zwingende Vorschriften oder der durch Richterrecht gewährte Schutz des jeweiligen Aufenthaltslandes bestehen und finden entsprechende Anwendung.
    2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Stuttgart, der Geschäftssitz der CONSENSUS GmbH, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
    3. Hinweise zur Streitbeilegung
      1. Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung):

    Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.

      1. Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
    1. Im Falle von Streitigkeiten schlägt die CONSENSUS GmbH ein Mediationsverfahren vor, um eine für beide Seiten sinnvolle und akzeptable Lösung zu ermöglichen.

    §11 Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, sich auf eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende Regelung zu einigen. Dasselbe soll auch dann gelten, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

    Stand: September 2023