Viele angehende Mediatorinnen fragen sich: Wie komme ich während meiner Mediationsausbildung an echte Praxisfälle? Schließlich sind sie Voraussetzung für den Erwerb des Titels „Zertifizierter Mediator*in“ nach der Zertifizierte‑Mediatoren‑Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV). (mediatorenausbildung.org)
Bei Consensus ist die Antwort beruhigend einfach: Praxisfälle ergeben sich oft schneller, als man denkt – und wir unterstützen Sie dabei aktiv.
So finden Sie Ihre Praxisfälle
Unsere Teilnehmenden finden ihre Praxisfälle in der Mediationsausbildung meist selbst – etwa über ihr berufliches Umfeld, den Freundeskreis oder Vereine.
Für das Hochschulzertifikat ist ein dokumentierter Praxisfall erforderlich, für den gesetzlich geschützten Titel „Zertifizierte Mediatorin“ insgesamt fünf.
Ein Praxisfall kann jede Mediation sein, in der Sie Ihre erworbenen Kompetenzen anwenden und anschließend im Rahmen einer Supervision reflektieren. Dauer, Thema und Umfang der Mediation sind dabei frei wählbar – entscheidend ist die praktische Anwendung mediationsspezifischer Methoden.
Unterstützung durch Consensus
Damit Sie leichter an passende Mediationspraxis-Fälle gelangen, bietet Consensus gezielte Unterstützung:
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Über unsere Kooperation mit mediator‑finden.de können sich Absolvent*innen kostenlos listen lassen.
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Unser umfangreiches Netzwerk – national und international – fördert den Austausch über Webinare, thematische Inputs und regionale Alumni-Treffen.
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Häufig entstehen Praxisfälle direkt in der Ausbildungsgruppe, etwa durch Co-Mediationen oder die Weitergabe von Fällen innerhalb von Organisationen.
Supervision und Qualitätssicherung
Jeder Praxisfall wird im Rahmen einer Supervision anonymisiert besprochen. Diese Reflexion sichert die Qualität der Ausbildung und unterstützt Ihre persönliche Entwicklung als Mediatorin.
Im Anschluss erhalten Sie eine Supervisionsbescheinigung, die als offizieller Nachweis Ihres Praxisfalls dient – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Titel „Zertifizierte Mediator*in“.
Zur gesetzlichen Grundlage: Die ZMediatAusbV sieht vor, dass über den Abschluss der Ausbildung eine Bescheinigung ausgestellt wird, wenn der Ausbildungslehrgang beendet ist und die fünf supervidierten Mediationen bestätigt sind.
Auch eine Fortbildungspflicht ist vorgesehen: Innerhalb von vier Jahren müssen mindestens 40 Zeitstunden Fortbildung besucht werden. (Gesetze im Internet)
Die Supervision spielt hierbei eine Schlüsselrolle, da sie nicht rein administrativ ist, sondern die Reflexion der durchgeführten Mediation unterstützt und damit die Qualität und Professionalität fördert.
Ihr Weg in die Mediationspraxis
So gelingt der praxisnahe Einstieg in die Mediationsarbeit – begleitet, professionell und realitätsnah.
Egal, ob Sie Mediation hauptberuflich, nebenberuflich oder im Ehrenamt einsetzen möchten: Mit Consensus finden Sie den idealen Rahmen, um Ihre ersten Praxisfälle in der Mediationsausbildung erfolgreich umzusetzen und wertvolle Erfahrung für Ihre Mediationspraxis zu sammeln.
Möchtest Du erfahren, wie Mediation an Deiner Arbeit helfen kann?
Dann informiere Dich über unsere zertifizierte Mediationsausbildung. Erfolgreiche Betriebe setzen auf Kommunikation und nachhaltige Konfliktlösung – Mach aktiv mit!
