Praxispaket Mediation

Starten Sie erfolgreich in Ihre Mediationspraxis mit Consensus!

Das “Praxispaket Mediation” umfasst Angebote für Absolventinnen und Absolventen der 120- oder 130-Stunden-Mediationsausbildung zum Start in die Praxis (Mediationsfälle, Supervisionen, Beratung zum Start als Mediator/in, Weiterbildungen) und zum Erhalt des Zertifikates “Zertifizierte/r Mediator/in”.

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Erkennen Sie sich wieder?

  • Ich komme nicht an Praxisfälle, brauche sie aber für die Zertifizierung
  • Was brauche ich denn für den erfolgreichen Abschluss und Erhalt des Zertifikates?
  • Welche Veranstaltungen qualifizieren sich für die Fortbildungsstunden?
  • Was fallen denn für Kosten im Anschluss an die Basisausbildung an?
  • Ich brauche eine Start-Hilfe als Mediator*in
  • Ich möchte von Expert*innen lernen

Stattdessen wünschen Sie sich...

  • Echte Mediationsfälle
  • Unterstützung mit meinen ersten Mediationen
  • Coaching für den Berufsstart als Mediator*in
  • Erinnerungen und Beratung über Fristen und Veränderungen der Mediationsgesetze (neue gesetzliche Regelungen, QVM uvm.)

Anforderungen für den Erhalt des Titels „Zertifizierte/r Mediator/in“ nach der Deutschen Verordnung: Zertifizierte-Mediatoren-Verordnung (ZMediatAusbV)

bei Start vor dem 01.03.2024:

  • 1 Mediationsfall plus Supervision innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Ausbildungslehrganges
  • 40 Stunden Fortbildung alle 4 Jahre ab Abschluss des Ausbildungslehrganges

bei Start nach dem 01.03.2024:

  • Insgesamt 5 Mediationsfälle innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Ausbildungslehrganges
  • Insgesamt 5 Supervisionen innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Ausbildungslehrganges
  • 40 Stunden Fortbildung alle 4 Jahre ab Abschluss des Ausbildungslehrganges
  • Re-Zertifizierung nach 3 Jahren
  • Hinweis: Sie erhalten bereits nach der Durchführung einer supervidierten Mediation ein Hochschulzertifikat.

Anforderungen für den Erhalt eines Hochschulzertifikats

bei Start vor dem 01.03.2024:

  • Personen, die ihre Mediationsausbildung vor dem 01.03.2024 gestartet haben, erhalten automatisch mit erfolgreicher Durchführung einer supervidierten Mediation das Hochschulzertifikat.

bei Start nach dem 01.03.2024:

  • 1 Mediationsfall plus Supervision innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Ausbildungslehrganges.
    Diese Anforderungen werden durch Praxispaket 1 abgedeckt.

Praxispaket 1:
1 supervidierte Mediation + Starthilfe

Das Praxispaket ist derzeit ausgebucht. Aktuell werden Mediationsfälle an die bereits registrierten Teilnehmer:innen vermittelt. Sobald ein Platz frei wird, öffnen wir die Anmeldung wieder. Haben Sie Interesse? Dann sichern Sie sich jetzt verbindlich einen Platz auf der Warteliste! Sobald ein Platz frei wird, informieren wir die erste Person auf der Warteliste.

Dieses Praxispaket ist eine Starthilfe für Absolvent:innen…

  • die ihren ersten Mediationsfall durchführen möchten
  • die ihre Mediationsausbildung vor dem 01.03.2024 begonnen haben und deshalb nur einen supervidierten Mediationsfall benötigen, um den Titel “Zertifizierte/r Mediator/in” zu erhalten
  • die ihre Mediationsausbildung nach dem 01.03.24 begonnen haben und einen Mediationsfall, eine Supervision sowie eine Falldokumentation benötigen, um ein Hochschulzertifikat zu erhalten

Jetzt nur 1.980€ zzgl. MwSt.

Die Ratenzahlung ist für Privatpersonen in zwei Raten möglich.

Inhalte von Praxispaket 1

N

1 (Co-)Mediation

Gemeinsam mit einem/r Consensus-Mediator/in online oder vor Ort ODER die Vermittlung eigener Fälle.

N

1 Supervision

Supervisionen zum mediierten Fall (90 min)

N

2 Self-Study-Kurse

Beratung zum weiteren Ablauf: Informationen zu Zertifizierungsmöglichkeiten, Fortbildungsmöglichkeiten, Kosten für die Zertifikatserhaltung, Fristen, aktuelle Entwicklungen und relevante Verbände – im Rahmen eines Interviews mit unserer Expertin Dr. Imke Wulfmeyer. Zudem unterstützen wir Sie bei der schriftlichen Dokumentation des Mediationsfalls.
N

2 Coachingstunden

mit dem Fokus “Aufbau der eigenen Mediator/innen Tätigkeit und das Finden weiterer Fälle” (jeweils 60 min)

Weitere Informationen

AGB für das Praxispaket 1

  • Da Mediationen in der Regel 14 Tage nach der Anfrage durchgeführt werden, wird das Angebot der Mediation entsprechend kurzfristig mitgeteilt.
  • Mit dem Angebot garantieren wir, dass wir innerhalb einer Frist von 6 Monaten zwei Angebote unterbreiten. Die Frist beginnt mit der erfolgreichen Buchung. Diese Angebote können zwei Co-Mediationen, zwei Mediationen oder eine Co-Mediation und eine eigene unbezahlte Mediation.
  • Die Pflicht von Consensus ist erfüllt, sobald zwei Angebote einer Mediation (Co-Mediation oder unbezahlter eigener Fall) erfolgt sind. Ein Angebot ist dann erfolgt, wenn Consensus die Möglichkeit der Co-Mediation bzw. einer Mediation schriftlich ankündigt. Das Angebot muss innerhalb von 48 Stunden abgelehnt oder zugesagt werden. Wird das Angebot abgelehnt, erfolgt noch ein weiteres Angebot. Wird auch das 2. Angebot abgelehnt ist der Vertrag von Consensus erfüllt und der Anspruch auf die Teilnahme an einer Co-Mediation bzw. Mediation entfällt. Die Mediationen können deutschlandweit oder online stattfinden.
  • Die Mediationen (sowohl Co- als auch eigene Mediation) werden kostenfrei durchgeführt.
  • Vertraulichkeit muss gewahrt werden und zwar über Inhalte der Mediation und Informationen zu internen Abläufen bei Consensus.
  • Auch dieser Vertrag unterliegt der Vertraulichkeit.
  • Die Mediation kann online oder vor Ort stattfinden. Hier gibt es keine Wahlmöglichkeit.
  • Kundenschutz für weitere Fälle.
  • Das Coaching, Beratung und Supervision finden online statt.
  • Mediation gilt auch als teilgenommen, wenn diese von Medianden abgebrochen wird.
  • Sollte sich bei der Co-Mediation oder eigenen Mediation eine Situation entwickeln, dass die Medianden das Vertrauen in den/ die Mediator/in verlieren oder andere Situationen eintreten, die es notwendig machen, den Mediator auszutauschen wird immer im Sinne der Medianden agiert. Ein weiterer Fall wird nicht zur Verfügung gestellt (auch ein abgebrochener Fall eignet sich zur Vorlage der Zertifizierung).

Praxispaket 2:
5 supervidierte Mediationen + Starthilfe

Dieses Praxispaket ist eine Starthilfe für Absolvent:innen…

  • die ihre Mediationsausbildung nach dem 01.03.2024 begonnen haben und deshalb 5 supervidierte Mediationsfälle benötigen, um den Titel “Zertifizierte/r Mediator/in” zu erhalten.

Jetzt nur 6.900€ zzgl. MwSt.

Die Ratenzahlung ist für Privatpersonen in zwei Raten möglich.

Nur noch 1 Platz verfügbar!

Inhalte von Praxispaket 2

N

5 (Co-)Mediationsfälle

Gemeinsam mit einem/r Consensus-Mediator/in online oder vor Ort ODER die Vermittlung eigener Fälle.

N

5 Supervisionen

5 Supervisionen zu den mediierten Fällen (jew. 90 min)

N

2 Self-Study-Kurse

Beratung zum weiteren Ablauf: Informationen zu Zertifizierungsmöglichkeiten, Fortbildungsmöglichkeiten, Kosten für die Zertifikatserhaltung, Fristen, aktuelle Entwicklungen und relevante Verbände – im Rahmen eines Interviews mit unserer Expertin Dr. Imke Wulfmeyer. Zudem unterstützen wir Sie bei der schriftlichen Dokumentation des Mediationsfalls.
N

2 Coachingstunden

mit dem Fokus “Aufbau der eigenen Mediator/innen Tätigkeit und das Finden weiterer Fälle” (jeweils 60 min)

Weitere Informationen

AGB für das Praxispaket 2

  • Da Mediationen in der Regel 14 Tage nach der Anfrage durchgeführt werden, wird das Angebot der Mediation entsprechend kurzfristig mitgeteilt.
  • Mit dem Angebot garantieren wir, dass wir innerhalb der Frist von 2 Jahren 7 Angebote unterbreiten. Diese Angebote können Co-Mediationen oder unbezahlte Mediation sein. Das erste Angebot erfolgt innerhalb der ersten 6 Monate nach erfolgreicher Buchung des Pakets.
  • Die Pflicht von Consensus ist erfüllt, sobald sieben Angebote einer Mediation (Co-Mediation oder unbezahlter eigener Fall) erfolgt sind. Ein Angebot ist dann erfolgt, wenn Consensus die Möglichkeit der Co-Mediation bzw. einer Mediation schriftlich ankündigt. Das Angebot muss innerhalb von 48 Stunden abgelehnt oder zugesagt werden. Wird das Angebot abgelehnt, erfolgt noch ein weiteres Angebot. Werden mehr als 2 Angebote abgelehnt, reduziert sich die Anzahl der möglichen Fälle und der Vertrag von Consensus ist erfüllt. Die Mediationen können deutschlandweit oder online stattfinden.
  • Die Mediationen (sowohl Co- als auch eigene Mediation) werden kostenfrei durchgeführt.
  • Vertraulichkeit muss gewahrt werden und zwar über Inhalte der Mediation und Informationen zu internen Abläufen bei Consensus.
  • Auch dieser Vertrag unterliegt der Vertraulichkeit.
  • Die Mediation kann online oder vor Ort stattfinden. Hier gibt es keine Wahlmöglichkeit.
  • Kundenschutz für weitere Fälle.
  • Das Coaching, Beratung und Supervision finden online statt.
  • Mediation gilt auch als teilgenommen, wenn diese von Medianden abgebrochen wird.
  • Sollte sich bei der Co-Mediation oder eigenen Mediation eine Situation entwickeln, dass die Medianden das Vertrauen in den/ die Mediator/in verlieren oder andere Situationen eintreten, die es notwendig machen, den Mediator auszutauschen wird immer im Sinne der Medianden agiert. Ein weiterer Fall wird nicht zur Verfügung gestellt (auch ein abgebrochener Fall eignet sich zur Vorlage der Zertifizierung).
  • Die Zahlung des Paketes erfolgt in drei Raten. Die erste Rate ist bei Buchung zu bezahlen (2000 EUR), die zweite Rate ist nach 3 Angeboten zu begleichen (3000 EUR) und die dritte Rate wird nach Abschluss bezahlt (1900 EUR). Wird das Paket durch den Kunden während der Laufzeit abgebrochen, schuldet dieser den Gesamtbetrag des Pakets von 6900 EUR.

Neue Regelung (ab 01.03.2024): Was ändert sich in der Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz?

Ab 2024 steigen die Anforderungen an den Titel „zertifizierter Mediator (m/w/d)“ nach der Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz. Der im Umlauf befindliche Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht verschiedene Änderungen vor, durch die frisch gebackene Mediatorinnen und Mediatoren erheblich höhere Hürden bezwingen müssen, um den begehrten Titel führen zu dürfen:

  • Verlängerung der Ausbildungskurse von 120 auf 130 Präsenzzeitstunden
  • Einschränkung des Anteils an Live Online-Unterricht auf voraussichtlich 40 % (eventuell auch weniger) der Präsenzzeitstunden
  • Berechtigung zum erstmaligen Führen des Titels erst nach vier supervidierten eigenen Mediationsfällen

Die Einführung der zweiten Hürde ist höchst umstritten, weil es keine einzige wissenschaftliche Studien gibt, die den Schluss nahelegt, dass eine Mediationsausbildung im virtuellen Klassenraum einem konventionellen Ausbildungsformat unterlegen sei. Vielmehr deuten erste Untersuchungen darauf hin, dass es für den Lernerfolg auf völlig andere Faktoren ankommt, insbesondere auf einen handlungsorientierten, interaktiven Unterricht durch qualifizierte Ausbildende mit vielen durch Feedback begleiteten Praxissimulationen. Diese Faktoren können in virtueller Präsenz ebenso gegeben sein wie sie in physischer Präsenz fehlen können. Im Zuge der Digitalisierung zeichnet sich ein unaufhaltsamer Vormarsch der Online-Mediation ab. Hier wurde ein ganz neuer Markt voller Zukunftschancen erschlossen, der von Jahr zu Jahr weiter wächst. Viele erfolgreiche Mediationspraxen leben heute ganz überwiegend von der Live Online-Mediation. Unter diesen Umständen macht es wenig Sinn, die Ausbildungsformate auf den Unterrichtsstil der Vor-Covid-Zeit einfrieren zu wollen. Sollte diese rückwärtsgewandte Einschränkung tatsächlich Eingang in die Rechtsverordnung finden, sind diejenigen die Leidtragenden, für die nur eine überwiegend online stattfindende Mediationsausbildung in Frage gekommen wäre. Menschen mit Behinderungen, Interessierte aus ländlichen Gegenden, für die die Wege zum nächsten Kursort zu weit wären, Eltern, die sich in den Pausen um ihre Kinder kümmern müssen – sie und viele andere werden dann keine Chance mehr haben, sich durch den Titel „zertifizierter Mediator (m/w/d)“ für die professionelle Mediation zu qualifizieren.

Die letzte Hürde macht es Berufsanfängern besonders schwer, sich auf dem Markt zu behaupten. Zwar müssen auch nach geltendem Recht insgesamt fünf eigene Mediationsfälle durch Supervisionsbescheinigungen nachgewiesen werden, um den Titel „zertifizierter Mediator (m/w/d)“ auf Dauer zu behalten. Der große Unterschied: Bisher durfte der Titel schon nach dem ersten supervidierten Praxisfall geführt werden, sofern dieser dem Ausbildungsinstitut innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Lehrgangs nachgewiesen wurde. Die Verpflichtung, zusätzlich vier weitere Fälle zu mediieren und in die Supervision einzubringen, war vom Verordnungsgeber in die auf die Zertifizierung folgenden zwei Jahre verlagert worden. Der Grund: Bekanntlich sind Mediationsfälle deutlich leichter zu akquirieren, wenn dabei auf eine gesetzlich geschützte Qualifikation hingewiesen werden kann. Doch damit soll nun bald Schluss sein: Ab 2024 müssen neu ausgebildete Mediator*innen alle fünf Fälle mediiert und supervieren lassen haben, bevor sie sich „zertifizierter Mediator (m/w/d)“ nennen dürfen. Der Gesetzgeber will den Titel durch diese Umstrukturierung aufwerten. Tatsächlich wurde in Fachkreisen kritisiert, dass der Titel nach mehr Kompetenz klingt, als in Wirklichkeit dahintersteckte. Ob dieses Defizit sich durch die geplanten Änderungen beheben lässt, darf allerdings bezweifelt werden. Wer nach einem didaktisch mangelhaften Ausbildungslehrgang nicht mediieren kann, erwirbt diese Kompetenz nicht automatisch durch fünf Versuche an lebenden Objekten! Hier wäre eine Überprüfung der mediativen Kompetenz nach transparenten Kriterien durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle wie QVM® die bessere Lösung. Diese könnte auch vorurteilsfrei ohne Ansehen des Live Online-Anteils Aufschluss darüber geben, welche Ausbildungslehrgänge zu überzeugenden Ergebnissen führen und welche das nicht tun.

Die gute Nachricht für alle, die schon in den Startlöchern stehen, um eine Mediationsausbildung zu beginnen: Es wird Übergangsregelungen geben! Wer noch in diesem Jahr die Mediationsausbildung abschließt, bekommt den begehrten Titel noch nach dem bisherigen Recht. Nach dem aktuellen Referentenentwurf werden auch diejenigen, die ihre Ausbildung in diesem Jahr beginnen und innerhalb bestimmter Fristen abschließen, um die Verschärfungen herumkommen.

 

Praxispaket Mediation

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Sandra Lovell

Sandra Lovell ist bei CONSENSUS Campus für die Schulungsbetreuung und Koordination zuständig. Sie beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zu unseren Bildungsangeboten.

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