Wenn die Mediation nicht gelingt: Was das für Sie als Mediator:in bedeutet
Kaum eine Sorge begleitet angehende Mediator:innen so beharrlich wie diese: Was, wenn meine Mediation nicht zu einer Einigung führt? Habe ich dann versagt? Die Antwort darauf ist zugleich beruhigend und methodisch fundiert: Nein, und das aus einem guten Grund.
Ergebnisoffenheit ist kein Makel, sondern Grundprinzip
§ 1 des Mediationsgesetzes beschreibt Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediator:innen freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Entscheidend ist hier das Wort „anstreben“: Die Mediation garantiert kein Ergebnis. Sie schafft den Raum, in dem die Parteien selbst eine Lösung finden können, oder eben auch nicht. Diese Ergebnisoffenheit ist keine Schwäche des Verfahrens, sondern sein methodischer Kern.
Ein Mediationsverfahren, das auf ein bestimmtes Ergebnis hinarbeiten würde, wäre keine ergebnisoffene Mediation mehr. Mediator:innen fördern die Kommunikation und strukturieren den Prozess, die Entscheidung über eine mögliche Einigung bleibt jedoch bei den Parteien.
Professionelle Qualität bemisst sich deshalb nicht allein daran, ob am Ende eine Abschlussvereinbarung steht. Entscheidend ist auch, ob das Verfahren methodisch sauber, fair und allparteilich geführt wurde.
Was die Zahlen tatsächlich zeigen
Der Evaluationsbericht der Bundesregierung zum Mediationsgesetz aus dem Jahr 2017 zeigt, warum sich der Erfolg einer Mediation nicht einfach in einer einzigen Erfolgsquote ausdrücken lässt.
In der Evaluation gaben 76 Prozent der befragten Mediator:innen an, dass es in ihren Verfahren zumindest hin und wieder zu einer Abschlussvereinbarung kommt. Diese Zahl bedeutet jedoch nicht, dass exakt 76 Prozent aller Mediationen erfolgreich abgeschlossen werden. Die Untersuchung hat die Häufigkeit verschiedener Ergebnisse aus Sicht der befragten Mediator:innen erfasst und keine allgemeine Erfolgsquote sämtlicher Mediationsverfahren berechnet.
Hinzu kommt eine grundsätzliche Frage: Was bedeutet „Erfolg“ in einer Mediation überhaupt? Eine Abschlussvereinbarung ist ein mögliches Kriterium. Sie bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass damit auch der gesamte zugrunde liegende Konflikt beendet ist. Umgekehrt kann eine Mediation ohne abschließende Vereinbarung durchaus etwas bewirken.
Eine pauschale Erfolgsquote greift deshalb zu kurz. Entscheidend ist, genauer hinzusehen, was im Verlauf des Verfahrens erreicht wurde.
Was „keine Einigung“ tatsächlich bedeuten kann
Zwischen vollständiger Einigung und komplettem Scheitern liegt in der Praxis ein breites Spektrum, das in der öffentlichen Wahrnehmung oft übersehen wird:
Teileinigungen. Häufig lassen sich einzelne Streitpunkte klären, während andere offenbleiben. Das ist kein halber Erfolg, sondern ein echter Fortschritt, gerade bei komplexen, mehrschichtigen Konflikten.
Geklärte Fronten ohne formale Einigung. Manchmal führt eine Mediation nicht zu einer Unterschrift, aber dazu, dass beide Seiten den Konflikt, die Interessen der anderen Partei und die eigenen Prioritäten klarer verstehen. Das kann eine Grundlage schaffen, auf der spätere Gespräche oder Verhandlungen überhaupt erst möglich werden.
Eine veränderte Kommunikation. Auch wenn der konkrete Konflikt nicht vollständig gelöst wird, kann sich die Art verändern, wie die Beteiligten miteinander sprechen und umgehen. Gerade bei Konflikten zwischen Menschen, die auch künftig miteinander arbeiten, leben oder Entscheidungen treffen müssen, kann das einen erheblichen Wert haben.
Die Erkenntnis, dass Mediation nicht der richtige Weg ist. Nicht jeder Konflikt eignet sich für eine Mediation. Wenn beispielsweise eine eigenverantwortliche Kommunikation oder Einigung nicht zu erwarten ist, kann auch die professionelle Beendigung des Verfahrens die richtige Entscheidung sein. Zu erkennen, wann eine Mediation nicht weiterführt, gehört ebenfalls zur professionellen Verantwortung von Mediator:innen.
Was das für Ihre eigene professionelle Haltung bedeutet
Die zentrale Verschiebung, die viele frisch ausgebildete Mediator:innen für sich vornehmen müssen, ist diese: Der eigene Erfolg bemisst sich nicht ausschließlich am Ergebnis der Parteien, sondern an der Qualität des Prozesses.
Habe ich einen sicheren und strukturierten Rahmen geschaffen? Habe ich meine Allparteilichkeit gewahrt? Habe ich dafür gesorgt, dass beide Seiten angemessen in das Verfahren eingebunden waren? Habe ich die Kommunikation gefördert, ohne den Parteien eine eigene Lösung vorzugeben?
Das sind zentrale Fragen professioneller Mediationsarbeit. Ob am Ende ein Kompromiss unterschrieben wird, liegt dagegen nicht allein in der Hand der Mediatorin oder des Mediators.
Auch die aktuelle Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung trägt der Bedeutung praktischer Erfahrung Rechnung. Für Ausbildungen nach der seit März 2024 geltenden Regelung gehören fünf supervidierte Mediationen zur Ausbildung. Diese müssen innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Ausbildungslehrgangs als Mediator:in oder Co-Mediator:in durchgeführt und jeweils supervidiert werden.
Dabei geht es gerade nicht darum, fünf möglichst eindrucksvolle „Erfolgsgeschichten“ vorweisen zu können. Entscheidend ist die praktische Auseinandersetzung mit realen Mediationsprozessen und deren professionelle Reflexion in der Supervision. Gerade schwierige Verläufe können für die Entwicklung der eigenen mediatorischen Haltung besonders wertvoll sein.
Fazit: Nicht jede Mediation ohne Einigung ist eine gescheiterte Mediation
Wer als Mediator:in arbeitet, sollte sich früh von der Vorstellung lösen, dass jeder Fall in einer Unterschrift enden muss, um als gelungen zu gelten.
Eine vollständige Einigung ist natürlich ein wünschenswertes Ergebnis. Sie ist aber nicht der einzige Maßstab für die Qualität einer Mediation. Eine Teileinigung, ein besseres gegenseitiges Verständnis, eine veränderte Kommunikation oder auch die gemeinsame Erkenntnis, dass an dieser Stelle keine Einigung möglich ist, können ebenfalls wichtige Ergebnisse eines professionell geführten Prozesses sein.
Diese Haltung nimmt Mediator:innen nicht die Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeit. Im Gegenteil: Sie verschiebt die Verantwortung dorthin, wo sie hingehört. Mediator:innen sind für einen professionellen Prozess verantwortlich. Die Entscheidung über das Ergebnis bleibt bei den Parteien.