Zum Wichtigsten in Kürze springen

Zertifizierungen der Mediationsausbildung

Ein Lehrgang,
fünf Abschlüsse

Welcher Abschluss daraus wird, entscheiden Ihre Praxisfälle und die prüfende Stelle.

Nutzen

Was Ihnen die Abschlüsse im Berufsalltag bringen

Jeder der fünf Abschlüsse beantwortet eine andere Frage Ihrer Auftraggeber: ob Sie die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland erfüllen, ob Ihre Praxis unabhängig begutachtet wurde, ob Ihre Qualifikation von einer Hochschule bestätigt ist und ob sie sich im Ausland überprüfen lässt.

Deutschland · gesetzlich geregelt

Zertifizierte:r Mediator:in

Sie führen den einzigen in Deutschland gesetzlich geregelten Titel für Mediator:innen und erfüllen damit die Anforderung, die Gerichte, Behörden und Unternehmen am häufigsten abfragen.

Grundlage: 130 Stunden Lehrgang und fünf supervidierte Praxisfälle.

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Hochschule

Hochschulzertifikat Mediation (ISM)

Sie belegen Ihre Qualifikation zusätzlich mit dem Zertifikat einer staatlich anerkannten Hochschule — und weisen darin bereits einen dokumentierten und supervidierten Praxisfall aus.

Grundlage: 130 Stunden Lehrgang, ein Fall mit Dokumentation im ersten Jahr.

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International

IMI Qualified Mediator

Sie erhalten ein öffentliches Profil beim International Mediation Institute in Den Haag, über das Auftraggeber im Ausland Ihre Ausbildung selbst überprüfen können.

Grundlage: 130 Stunden Lehrgang. Praxisfälle sind nicht erforderlich.

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Unabhängig begutachtet

QVM®-Zertifizierung

Sie lassen Ihre Falldokumentationen von zwei Gutachter:innen prüfen, die in keinem Ausbildungsverhältnis zu Ihnen stehen — eine Prüfung durch Dritte statt einer Bescheinigung durch die eigene Ausbildungseinrichtung.

Grundlage: 220 Stunden, fünf Fälle, zwei Dokumentationen, Abschlussprojekt.

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Schweiz

FSM-Anerkennung

Sie arbeiten als Mediator:in FSM in der Schweiz, werden in das öffentliche FSM-Verzeichnis aufgenommen und können darauf Spezialisierungstitel aufbauen.

Grundlage: 200 Stunden über mindestens 18 Monate und dokumentierte Praxis.

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Unsicher, was passt?

Drei Fragen genügen für eine erste Einordnung

Der Zielfinder schlägt Ihnen einen Abschluss vor. Im Nachweis-Konto sehen Sie anschließend, was Ihre bereits erbrachten Nachweise dafür wert sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle fünf Abschlüsse bauen auf demselben 130-stündigen Ausbildungslehrgang auf. Der Lehrgang entspricht den Anforderungen der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) in der seit dem 1. März 2024 geltenden Fassung.

  • Den gesetzlich geschützten Titel „Zertifizierte:r Mediator:in“ erhalten Sie, wenn Sie fünf supervidierte Mediationen innerhalb von drei Jahren nach dem Lehrgang nachweisen. Die Bescheinigung stellt CONSENSUS Campus als Ausbildungseinrichtung aus. Eine staatliche Zertifizierungsstelle gibt es in Deutschland nicht.

  • Für die QVM®-Zertifizierung und die FSM-Anerkennung benötigen Sie 200 Lehrgangsstunden. Diese setzen sich aus dem 130-stündigen Basiskurs und einem 70-stündigen Vertiefungskurs zusammen.

  • Dieselbe Supervisionsbescheinigung kann für mehrere Abschlüsse eingereicht werden. Sie führen Ihre Praxisfälle einmal, nicht für jeden Abschluss erneut.

  • Drei Stellen prüfen: CONSENSUS Campus, der QVM® und der FSM. Der IMI-Status entsteht nicht durch eine Prüfung, sondern durch eine Listung nach Abschluss des Lehrgangs.

Das System

Ein Lehrgang, fünf Abschlüsse

Die fünf Abschlüsse sind keine Alternativen, zwischen denen Sie sich einmal entscheiden müssen — sie sind Stufen auf demselben Weg, die sich in vier Punkten unterscheiden: im Umfang des Lehrgangs, in der Anzahl der Praxisnachweise, in der prüfenden Stelle und in der Art, wie der Titel erhalten bleibt.

Die Grundlage

Der 130-stündige Ausbildungslehrgang. Er erfüllt die Anforderungen der ZMediatAusbV, ist vom International Mediation Institute als Ausbildungsprogramm anerkannt und von der International School of Management (ISM) zertifiziert. Jeder der fünf Abschlüsse setzt diesen Lehrgang voraus.

Die Währung

Praxis. Supervidierte Mediationsfälle, Falldokumentationen, Intervisionsstunden und Fortbildungsstunden. Fast jeder Abschluss verlangt eine bestimmte Menge davon — und rechnet in denselben Einheiten.

Die Ziele

Fünf Abschlüsse: der IMI-Status, das Hochschulzertifikat der ISM, der gesetzlich geschützte deutsche Titel, die QVM®-Zertifizierung und die FSM-Anerkennung in der Schweiz. Zwei davon verleihen externe Stellen, zwei bescheinigt CONSENSUS Campus, einer entsteht über eine Listung.

Nachweise zählen mehrfach

Eine Supervisionsbescheinigung, die Sie für das Hochschulzertifikat einreichen, können Sie ebenso für den Titel nach der ZMediatAusbV verwenden. Fünf supervidierte Praxisfälle genügen für die deutsche Zertifizierung und — bei entsprechendem Umfang und Dokumentation — auch für den QVM® und den FSM.

Das bedeutet: Sie führen fünf Praxisfälle, nicht fünfzehn. Der Unterschied zwischen den Abschlüssen liegt weniger in der Menge der Praxis als in der Tiefe der Prüfung und in der Stelle, bei der Sie einreichen.

Orientierung

Welcher Abschluss passt zu Ihnen?

Drei Fragen genügen für eine erste Einordnung: Wo Sie arbeiten möchten, welchen Umfang Sie einplanen und worauf Sie beim Abschluss Wert legen.

Ich sehe mir lieber alle Abschlüsse an

Frage 1 — Wo möchten Sie überwiegend als Mediator:in arbeiten?
Frage 2 — Welchen Ausbildungsumfang planen Sie?
Frage 3 — Was ist Ihnen beim Abschluss am wichtigsten?

Diese Einordnung ist ein Vorschlag, keine Festlegung. Sie können Abschlüsse kombinieren und später ergänzen — die Nachweise, die Sie einmal erbringen, gelten für mehrere Wege. Im Beratungsgespräch klären wir Ihren konkreten Fall in etwa 15 Minuten.

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Vergleich

Alle Abschlüsse im Vergleich

Alle fünf Abschlüsse setzen denselben Ausbildungslehrgang voraus. Angegeben ist deshalb nur, was bei jedem Abschluss zusätzlich dazukommt.

Gemeinsame Grundlage

130 Std.

Der Ausbildungslehrgang Mediation ist Voraussetzung für alle fünf Abschlüsse. Er entspricht der ZMediatAusbV in der seit dem 1. März 2024 geltenden Fassung, ist vom IMI als Ausbildungsprogramm anerkannt und von der ISM zertifiziert.

Ohne zusätzliche Kursstunden erreichbar

CONSENSUS Campus

Deutschland

Zertifizierte:r Mediator:in

Gesetzlicher Titel nach der ZMediatAusbV

5 supervidierte Mediationen, jeweils mit Supervisionsbescheinigung

Für die Arbeit als Mediator:in in Deutschland

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ISM International School of Management

Hochschule

Hochschulzertifikat Mediation

ISM International School of Management

1 supervidierter Praxisfall

1 ausführliche Falldokumentation

Für einen akademisch anschlussfähigen Nachweis

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IMI Certified Mediator Training Program — approved

International

IMI Qualified Mediator

International Mediation Institute, Den Haag

Keine weiteren Nachweise. Die Listung ist nach Abschluss des Lehrgangs möglich.

Für internationale Sichtbarkeit und Auftraggeber außerhalb Deutschlands

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Mit zusätzlichem 70-Stunden-Vertiefungskurs

QVM QualitätsVerbund Mediation

Unabhängig begutachtet

QVM®-Zertifizierung

220 Std. insgesamt · Zertifizierungsstelle des QVM®

70 Std. Vertiefungskurs, darin 22 Std. Gruppensupervision

5 supervidierte Mediationen, zusammen mind. 25 Zeitstunden, davon mind. 2 mit Vereinbarung abgeschlossen

2 Falldokumentationen auf QVM®-Formblatt, je mind. 4 Zeitstunden

20 Zeitstunden Intervision in Eigenregie

Abschlussprojekt: einstündiges Webinar mit Fragerunde

Für den Nachweis höchster Prüftiefe, unabhängig von Verbandsmitgliedschaft

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FSM Fédération Suisse Médiation

Schweiz

FSM-Anerkennung

200 Std. insgesamt · Schweizerischer Dachverband Mediation

70 Std. Vertiefungskurs, Ausbildung verteilt über mind. 18 Monate

Dokumentierte Praxis nach FSM-Vorgaben

Fall- und Reflexionsarbeit

Intervision, im Rahmen der Weiterbildung anrechenbar

Für die Arbeit als Mediator:in in der Schweiz

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Fristen, prüfende Stellen und Zusatzkosten finden Sie in den Abschnitten Nachweise und Fristen und Aufwand und Kosten.

Die Angaben entsprechen dem Stand vom 25. August 2026. Maßgeblich sind jeweils die Vorgaben der prüfenden Stelle; die Quellen finden Sie unter „So prüfen Sie unsere Angaben“.

Interaktiv

Ihr Nachweis-Konto

Tragen Sie ein, was Sie bereits haben. Sie sehen dann für jeden der fünf Abschlüsse, ob die Voraussetzungen erfüllt sind — und was gegebenenfalls noch fehlt.

Was Sie bereits haben

Ausbildungslehrgang
Supervidierte Praxisfälle
0
Ausführliche Falldokumentationen
0
Intervisionsstunden
0
Fortbildungsstunden (letzte 4 Jahre)
0

Was das für die fünf Abschlüsse bedeutet

IMI Qualified Mediator Voraussetzungen erfüllt Noch offen Höherer Umfang nötig

Erfüllt. Die Listung beim IMI ist möglich.

Hochschulzertifikat Mediation (ISM) Voraussetzungen erfüllt Noch offen Höherer Umfang nötig

Es fehlen noch 1 supervidierter Praxisfall und 1 Falldokumentation.

Zertifizierte:r Mediator:in Voraussetzungen erfüllt Noch offen Höherer Umfang nötig

Es fehlen noch 5 von 5 supervidierten Praxisfällen.

QVM®-Zertifizierung Voraussetzungen erfüllt Noch offen Höherer Umfang nötig

Für den QVM® ist ein Vertiefungskurs über 70 Stunden erforderlich.

FSM-Anerkennung (Schweiz) Voraussetzungen erfüllt Noch offen Höherer Umfang nötig

Für die FSM-Anerkennung sind 200 Stunden über mindestens 18 Monate erforderlich.

Fortbildung — Erhalt des Titels Voraussetzungen erfüllt Noch offen

Für den dauerhaften Erhalt des Titels fehlen noch 40 Fortbildungsstunden. Unsere kostenfreien Webinare zählen dazu.

Das Nachweis-Konto ist eine Orientierungshilfe und keine verbindliche Prüfung. Maßgeblich sind die Bescheinigungen und die Entscheidung der jeweils prüfenden Stelle. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert und nicht übertragen.

Gruppensupervision im Vertiefungskurs

Praxis

Ihre Praxisfälle begleiten wir im Kurs

Im 70-stündigen Vertiefungskurs sind 22 Stunden Gruppensupervision enthalten. Zwei eigene Fälle können Sie darin ohne Zusatzkosten supervidieren lassen; die Bescheinigungen nach den Anforderungen der ZMediatAusbV senden wir unaufgefordert zu.

Was Praxisfall, Supervision, Intervision und Falldokumentation genau bedeuten, steht im nächsten Abschnitt — einmal erklärt, gilt es für alle fünf Abschlüsse.

Vertiefungskurse ansehen

Grundbegriffe

Bausteine und Begriffe

Alle Abschlüsse verwenden dieselben Bausteine: Praxisfälle, Supervision, Falldokumentation, Intervision und Fortbildung. Wer diese fünf Begriffe kennt, kann die Anforderungen jedes Abschlusses lesen.

01

Praxisfall

Eine reale Mediation, die Sie selbst als Mediator:in oder als Co-Mediator:in geführt haben. Rollenspiele und Übungen aus der Ausbildung zählen nicht als Praxisfall. Die Fälle können bereits während der Ausbildung beginnen.

02

Supervision

Die begleitete Reflexion eines eigenen Falls mit einer qualifizierten Supervisor:in — methodische Stärken und Schwächen, Unsicherheiten und die mediative Haltung. Supervision kann während der laufenden Mediation oder nach deren Abschluss stattfinden.

Seit der Novelle vom 1. März 2024 spricht die ZMediatAusbV von „Supervision“ statt wie bisher von „Einzelsupervision“. Damit ist auch eine Gruppensupervision möglich, sofern jede teilnehmende Person einen eigenen Fall einbringt und diesen reflektiert. Ein informelles Gespräch oder eine Intervision in der Ausbildungsgruppe genügt nicht.

Anforderungen von CONSENSUS Campus an Supervisor:innen: abgeschlossene Mediationsausbildung, Praxiserfahrung in der Mediation und zusätzliche Beratungskompetenz. Die Supervision kann bei CONSENSUS Campus oder bei externen Supervisor:innen erfolgen, sofern diese Qualifikation nachgewiesen wird.

Dazugehöriger Nachweis · Supervisionsbescheinigung

Der formale Nachweis über eine durchgeführte Supervision. Sie muss enthalten: Name, Vorname und Geburtsdatum, Datum und Ort der Supervision, anonymisierte Angaben zum besprochenen Fall sowie Name und Anschrift der Supervisor:in. Fehlt eine dieser Angaben, kann die Bescheinigung nicht anerkannt werden.

03

Falldokumentation

Die ausführliche, anonymisierte Darstellung eines eigenen Mediationsfalls mit Angaben zu Interventionen, gegebenenfalls zur Co-Mediation und zur eigenen Reflexion. Den Leitfaden finden Sie auf der Lernplattform von CONSENSUS Campus. Für den QVM® ist zusätzlich das QVM®-Formblatt zu verwenden.

04

Intervision

Strukturierte Fallarbeit in der Peer-Gruppe, also unter Kolleg:innen und ohne Supervisor:in. Intervision ersetzt keine Supervision. Für den QVM® sind 20 Zeitstunden Intervision in Eigenregie nachzuweisen, bestätigt durch formlose gegenseitige Bestätigungen gegenüber CONSENSUS Campus.

05

Fortbildung

Workshops, Webinare und Kurse rund um Mediation und Konfliktlösung, die die Inhalte der Anlage zur ZMediatAusbV vertiefen oder aktualisieren. Für den Erhalt des Titels „Zertifizierte:r Mediator:in“ sind alle vier Jahre mindestens 40 Zeitstunden nachzuweisen. CONSENSUS Campus bietet durchschnittlich monatlich ein kostenfreies einstündiges Webinar an; über den IM Campus kommen englischsprachige Webinare hinzu. Die Fortbildungspflicht lässt sich damit vollständig über kostenfreie Angebote erfüllen.

Im Detail

Die fünf Abschlüsse im Detail

Für jeden Abschluss finden Sie hier die vollständigen Voraussetzungen, die zuständige Stelle, die Fristen und die Kosten.

130 Std. Gesetzlich geschützt

Zertifizierte:r Mediator:in

CONSENSUS Campus

Was es ist

Der einzige in Deutschland gesetzlich geregelte Titel für Mediator:innen. Grundlage sind § 5 Absatz 2 des Mediationsgesetzes und die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV). Wer die Voraussetzungen erfüllt, darf die Bezeichnung „zertifizierte Mediatorin“ oder „zertifizierter Mediator“ führen.

Wer es verleiht

CONSENSUS Campus als Ausbildungseinrichtung. Nach § 2 Absatz 6 ZMediatAusbV stellt die Ausbildungseinrichtung die Bescheinigung aus, sobald der Lehrgang beendet und alle fünf Supervisionen bestätigt sind. Eine staatliche Zertifizierungsstelle für diesen Titel gibt es in Deutschland nicht.

Voraussetzungen

  • Ausbildungslehrgang über mindestens 130 Präsenzzeitstunden nach den Inhalten der Anlage zur ZMediatAusbV. Bis zu 40 Prozent davon dürfen live online stattfinden.
  • Fünf Mediationen, die Sie als Mediator:in oder Co-Mediator:in geführt haben, jeweils mit Supervision.
  • Für jede Supervision eine form- und fristgerechte Supervisionsbescheinigung.

Fristen

Die fünf supervidierten Mediationen müssen spätestens drei Jahre nach dem Ende des Ausbildungslehrgangs durchgeführt sein.

Wichtig seit dem 1. März 2024: Die Bescheinigung darf erst ausgestellt werden, wenn der Lehrgang beendet und alle fünf Supervisionen bestätigt sind. Erst ab diesem Zeitpunkt darf der Titel geführt werden. Nach der früheren Fassung der Verordnung genügte dafür bereits die erste Supervision.

Einreichung

Sämtliche Supervisions- und Fortbildungsbescheinigungen reichen Sie gesammelt bei CONSENSUS Campus ein.

Kosten

Für die Bescheinigung selbst erheben wir keine Gebühr. Es entstehen ausschließlich Kosten für die Supervisionen und gegebenenfalls für Fortbildungen.

Einzelsupervision 250 € · fünf Supervisionen im Paket 790 €

Bei Buchung eines Vertiefungskurses sind Gruppensupervisionsmodule enthalten. Zwei Fälle können damit ohne Zusatzkosten supervidiert werden; die Bescheinigungen nach den Anforderungen der ZMediatAusbV senden wir unaufgefordert zu.

Erhalt

Ab der Ausstellung der Bescheinigung sind alle vier Jahre mindestens 40 Fortbildungszeitstunden nachzuweisen, bestätigt durch CONSENSUS Campus als Ihre Ausbildungseinrichtung. Werden die Fortbildungen nicht oder nicht fristgerecht nachgewiesen, entfällt die Berechtigung, die Bezeichnung zu führen. Über kostenfreie CONSENSUS-Webinare lässt sich die Fortbildungspflicht vollständig abdecken.

Abgrenzung

Der Titel wird von der Ausbildungseinrichtung bescheinigt, nicht von einer unabhängigen Stelle geprüft. Wer eine externe Bestätigung wünscht, kann das Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich beim QVM® überprüfen lassen — dort kostet dieses Verfahren 100 €.

Ablauf

Nachweise, Fristen und Einreichung

Nach dem Ausbildungslehrgang laufen drei Fristen parallel: ein Jahr für das Hochschulzertifikat, drei Jahre für den Titel nach der ZMediatAusbV und vier Jahre für den ersten Fortbildungsnachweis.

  1. 01 Während des Lehrgangs Erste Praxisfälle können bereits beginnen und supervidiert werden. alle
  2. 02 Ende des Lehrgangs Sie erhalten das CONSENSUS-Abschlusszeugnis. Die Listung beim IMI ist ab jetzt möglich. IMI
  3. 03 Bis 12 Monate danach Erster supervidierter Praxisfall und ausführliche Falldokumentation. Damit erhalten Sie das Hochschulzertifikat. Auch der erste der fünf QVM®-Fälle ist in diesem Zeitraum zu führen. ISM, QVM®
  4. 04 Bis 36 Monate danach Alle fünf supervidierten Mediationen sind abgeschlossen. CONSENSUS Campus stellt die Bescheinigung aus — ab jetzt dürfen Sie den Titel „Zertifizierte:r Mediator:in“ führen. ZMediatAusbV
  5. 05 Ab Ausstellung der Bescheinigung Die Vierjahresfrist für 40 Fortbildungszeitstunden beginnt. ZMediatAusbV, QVM®
  6. 06 Laufend Re-Zertifizierung beim QVM® alle vier Jahre (50 €). Für den FSM: 60 Stunden Weiterbildung in drei Jahren. QVM®, FSM

Wohin geht welcher Nachweis?

Die Regel lautet: Fortbildungs- und Supervisionsbescheinigungen sammeln Sie und reichen sie bei CONSENSUS Campus ein. Ausnahme sind der QVM® und der FSM — Nachweise für diese beiden Abschlüsse gehen direkt an die jeweilige Stelle.

Übersicht, welcher Nachweis bei welcher Stelle eingereicht wird.
Nachweis CONSENSUS Campus QVM® FSM IMI
Supervisionsbescheinigungen
Falldokumentation (ISM)
Falldokumentationen auf QVM®-Formblatt
Bestätigung der 20 Intervisionsstunden (wir bescheinigen für den QVM®)
Abschlussprojekt / Webinar (wir bescheinigen für den QVM®)
Fortbildungsbescheinigungen (Re-Zertifizierung)
Abschlusszeugnis

Eine Bescheinigung, mehrere Abschlüsse. Eine Supervisionsbescheinigung, die Sie bereits für das Hochschulzertifikat eingereicht haben, können Sie erneut für den Titel nach der ZMediatAusbV einreichen. Bewahren Sie deshalb alle Originale auf und reichen Sie Kopien ein.

Alle Formulare und Leitfäden finden Sie auf der Lernplattform von CONSENSUS Campus.

Transparenz

Aufwand und Kosten realistisch

Über die Kursgebühr hinaus entstehen für die Abschlüsse nur Kosten für Supervisionen und für die Gebühren der prüfenden Stellen. Für Abschlusszeugnis, Abschlusskolloquium und die Bescheinigung nach der ZMediatAusbV erheben wir keine gesonderten Gebühren.

Zusätzliche Kosten neben der Kursgebühr, mit Hinweisen.
Position Kosten Hinweis
Einzelsupervision 250 € einzeln buchbar, Termin nach Absprache
Fünf Supervisionen im Paket 790 € Regelpreis 995 €
Gruppensupervision im Vertiefungskurs im Kurspreis enthalten zwei Fälle ohne Zusatzkosten supervidierbar
IMI-Registrierung 75 € zzgl. MwSt., einmalig zzgl. jährlicher Listungsgebühr
QVM®-Zertifizierung 300 € vereinfachtes Verfahren: 100 €
QVM® Re-Zertifizierung 50 € alle vier Jahre
CONSENSUS — Begleitung QVM®-Abschlussprojekt 230 € Begutachtung des Webinars, Prüfung der Intervision, Bescheinigung
Fortbildung, 40 Std. alle 4 Jahre 0 € möglich über kostenfreie CONSENSUS-Webinare vollständig abdeckbar

Zwei Wege, Kosten zu senken

Vertiefungskurs statt Einzelsupervisionen

Im 70-stündigen Vertiefungskurs sind 22 Stunden Gruppensupervision enthalten. Alle Teilnehmenden können darin zwei eigene Fälle supervidieren lassen. Die Supervisionsbescheinigungen nach den Anforderungen der ZMediatAusbV senden wir unaufgefordert zu. Der Vertiefungskurs ist zugleich Voraussetzung für QVM® und FSM.

Fortbildung über kostenfreie Webinare

CONSENSUS Campus bietet durchschnittlich einmal im Monat ein kostenfreies einstündiges Webinar an; über den IM Campus kommen englischsprachige Webinare hinzu. Die Teilnahme bescheinigen wir im Nachgang. Die Fortbildungspflicht von 40 Stunden alle vier Jahre lässt sich damit vollständig ohne zusätzliche Kosten erfüllen.

Förderungen prüfen: Bildungsgutschein, ESF, KOMPASS und Stipendium →

Institutionen

Wer die Abschlüsse verleiht

Hinter den Abschlüssen stehen vier unterschiedliche Einrichtungen: eine Hochschule, ein internationales Institut, eine unabhängige Zertifizierungsstelle und ein nationaler Dachverband. Der gesetzlich geregelte deutsche Titel wird dagegen von der Ausbildungseinrichtung bescheinigt.

ISM International School of Management

Hochschule

ISM International School of Management

Private, staatlich anerkannte Hochschule mit Standorten in Deutschland. Verleiht gemeinsam mit CONSENSUS Campus das Hochschulzertifikat Mediation. Die Zusammenarbeit umfasst zusätzlich gemeinsame Module und Unterrichtsmaterialien zu Mediation und Wirtschaftsmediation.

ism.de
IMI International Mediation Institute

Internationales Institut

IMI — International Mediation Institute

Gemeinnützige Einrichtung mit Sitz in Den Haag. Setzt internationale Standards für Mediationsausbildung und -praxis und prüft Ausbildungsprogramme gegen diese Standards. Bildet selbst nicht aus. Die Standards werden von der Independent Standards Commission getragen, einem Gremium aus erfahrenen Mediator:innen, Richter:innen und Ausbilder:innen aus mehr als 25 Ländern. Die IMI-Mindeststandards für Ausbildungen wurden von der CEPEJ als europäischer Mindeststandard übernommen.

imimediation.org
QVM QualitätsVerbund Mediation

Zertifizierungsstelle

QVM® — QualitätsVerbund Mediation gGmbH

Unabhängige Zertifizierungsstelle für Mediator:innen mit Sitz in Berlin, getragen von den Mediationsverbänden BAFM, BMWA, DFfM und DGM. Entstanden aus dem Bedürfnis, der im Mediationsgesetz angelegten Selbstzertifizierung eine verbandsübergreifende, unabhängige Prüfung gegenüberzustellen. Zertifiziert Personen, nicht Ausbildungslehrgänge, und orientiert sich an ISO/IEC 17024:2012. Die Zertifizierung ist unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.

qv-mediation.de
FSM Fédération Suisse Médiation

Dachverband Schweiz

FSM — FEDERATION SUISSE MEDIATION

Schweizerischer Dachverband Mediation. Setzt Standards für Ausbildung und Praxis in der Schweiz, anerkennt Lehrgänge und verleiht Titel an Mediator:innen. Führt ein öffentliches Verzeichnis anerkannter Mediator:innen und unterhält eine Ombudsstelle.

mediation-ch.org

Der Titel „Zertifizierte:r Mediator:in“ nach der ZMediatAusbV wird nicht von einer dieser Einrichtungen verliehen, sondern nach § 2 Absatz 6 ZMediatAusbV von der Ausbildungseinrichtung bescheinigt — bei uns also von CONSENSUS Campus. Eine staatliche Zertifizierungsstelle für diesen Titel besteht in Deutschland nicht.

Bildungsträger

Unsere Anerkennungen als Bildungsträger

Neben den Abschlüssen, die Sie als Teilnehmende erwerben, ist CONSENSUS Campus selbst als Bildungsträger geprüft. Diese Anerkennungen betreffen nicht Ihren Titel, sondern die Förderfähigkeit der Ausbildung.

AZAV — zugelassener Träger nach § 178 SGB III

AZAV — Zulassung nach § 178 SGB III

CONSENSUS Campus ist als Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassen. Geprüft werden dabei Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und das System zur Sicherung der Qualität; die Zulassung erfolgt durch eine fachkundige Stelle. Die Trägerzulassung ist Voraussetzung dafür, dass Maßnahmen über einen Bildungsgutschein gefördert werden können.

AZAV und Bildungsurlaub sind zwei verschiedene Dinge. Die AZAV-Zulassung ist bundesrechtlich geregelt und betrifft die Förderung durch die Arbeitsagentur. Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungszeit ist dagegen Landesrecht: Jedes Bundesland entscheidet nach seinem eigenen Gesetz und über seine eigene Stelle, ob eine Weiterbildung anerkannt wird. Die AZAV-Zulassung kann einen Antrag unterstützen, begründet aber allein keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt, klären wir gerne im Beratungsgespräch.

Nachprüfbarkeit

So prüfen Sie unsere Angaben

Alle rechtlichen und institutionellen Angaben auf dieser Seite stammen aus den Veröffentlichungen der zuständigen Stellen. Die Quellen sind hier direkt verlinkt.

Primärquellen zu den Angaben auf dieser Seite.
Thema Quelle
Wortlaut der ZMediatAusbV in der seit dem 1. März 2024 geltenden Fassung gesetze-im-internet.de/zmediatausbv
§ 5 und § 6 Mediationsgesetz gesetze-im-internet.de/mediationsg
Voraussetzungen, Verfahren und Kosten der QVM®-Zertifizierung qv-mediation.de/zertifizierung
Beteiligte Verbände und Entstehung des QVM® qv-mediation.de/qvm
Voraussetzungen für den Status „IMI Qualified“ imimediation.org — Bereich „Become IMI Qualified“
Unser anerkanntes Ausbildungsprogramm beim IMI imimediation.org/program/consensus-campus/
Aus- und Weiterbildungsreglement des FSM mediation-ch.org/aus-weiterbildung
Unsere vollständige Übersicht als PDF Zertifizierungs-Infoblatt, 8 Seiten

Sollte sich eine Anforderung geändert haben oder eine Angabe auf dieser Seite nicht mehr aktuell sein, schreiben Sie uns bitte an willkommen@consensus-campus.de. Wir prüfen und korrigieren.

Häufige Fragen

Titel und Anerkennung

Welche Abschlüsse kann ich bei CONSENSUS Campus erwerben?

Fünf: den Status „IMI Qualified Mediator“, das Hochschulzertifikat Mediation der ISM, den gesetzlich geschützten Titel „Zertifizierte:r Mediator:in“ nach der ZMediatAusbV, die QVM®-Zertifizierung und die Anerkennung als Mediator:in FSM in der Schweiz. Die ersten drei sind mit dem 130-stündigen Lehrgang erreichbar, die letzten beiden erfordern zusätzlich einen 70-stündigen Vertiefungskurs. Die Voraussetzungen unterscheiden sich — die Übersicht finden Sie im Vergleich weiter oben.

Ist „zertifizierter Mediator“ ein geschützter Titel?

Ja. Nach § 5 Absatz 2 des Mediationsgesetzes darf sich nur als zertifizierter Mediator bezeichnen, wer eine Ausbildung abgeschlossen hat, die den Anforderungen der ZMediatAusbV entspricht, und über die Bescheinigung nach § 2 Absatz 6 ZMediatAusbV verfügt. Die Bezeichnung „Mediator“ allein ist dagegen nicht geschützt.

Wer stellt die Bescheinigung für den Titel aus?

Die Ausbildungseinrichtung — bei uns also CONSENSUS Campus. Eine staatliche Zertifizierungsstelle für den Titel „Zertifizierte:r Mediator:in“ gibt es in Deutschland nicht. Wer eine zusätzliche unabhängige Bestätigung möchte, kann das Vorliegen der Voraussetzungen beim QVM® überprüfen lassen; dieses Verfahren kostet dort 100 €.

Was hat sich am 1. März 2024 geändert?

Drei Punkte. Der Umfang des Ausbildungslehrgangs stieg von 120 auf mindestens 130 Präsenzzeitstunden. Online-Mediation und Digitalkompetenz wurden Pflichtinhalte, und bis zu 40 Prozent des Lehrgangs dürfen live online stattfinden. Vor allem aber sind die fünf supervidierten Praxisfälle nun Teil der Ausbildung: Die Bescheinigung darf erst ausgestellt werden, wenn alle fünf Supervisionen bestätigt sind. Nach der früheren Fassung genügte dafür bereits die erste Supervision.

Ich habe meine Ausbildung vor März 2024 begonnen. Was gilt für mich?

Für Ausbildungen, die vor dem 1. März 2024 abgeschlossen oder begonnen wurden, gilt eine Übergangsregelung: Der Titel darf weiter geführt werden, wenn Ausbildung und Fortbildung bis einschließlich 29. Februar 2028 abgeschlossen sind und die Fortbildungspflicht nach der neuen Fassung erfüllt wird. Wenn Sie unsicher sind, welche Fassung für Sie maßgeblich ist, klären wir das im Beratungsgespräch anhand Ihrer Unterlagen.

Entspricht die Ausbildung den Standards der Berufsverbände?

Der 200-stündige Ausbildungslehrgang entspricht den Anforderungen des QVM®-Standards an einen Ausbildungslehrgang. Dieser Standard wurde 2019 gemeinsam von BAFM, Bundesverband Mediation e. V., BMWA, DGM und DFfM entwickelt und geht über die Standards der einzelnen Verbände hinaus. Der Bundesverband Mediation hat den QVM 2021 verlassen; Gesellschafter des QVM sind heute BAFM, BMWA, DFfM und DGM. Eine Lizenzierung durch einen einzelnen Berufsverband richtet sich nach den jeweiligen Verbandsregeln und ist von der QVM®-Zertifizierung unabhängig.

Gibt es eine Abschlussprüfung?

Keine gesonderte Prüfung. Im fünften Modul findet stattdessen eine komplexe Mediationssimulation statt, in der alle Teilnehmenden die Rolle der Mediator:in übernehmen. Darauf folgen eine ausführliche Feedback-Runde und ein Expert:innengespräch zwischen Teilnehmenden und Ausbilder:innen.

Nachweise und Fristen

Welche Frist ist die kürzeste?

Die Frist für das Hochschulzertifikat: Der erste supervidierte Praxisfall muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs stattfinden. Für den Titel nach der ZMediatAusbV haben Sie drei Jahre, für den ersten Fortbildungsnachweis vier Jahre ab Ausstellung der Bescheinigung.

Kann ich eine Supervisionsbescheinigung für mehrere Abschlüsse verwenden?

Ja. Eine Bescheinigung, die Sie für das Hochschulzertifikat eingereicht haben, können Sie erneut für den Titel nach der ZMediatAusbV einreichen. Auch für den QVM® und den FSM gelten dieselben Fälle, sofern Umfang und Dokumentation den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Sie müssen Ihre Praxisfälle also nicht mehrfach führen.

Wo reiche ich meine Bescheinigungen ein?

Fortbildungs- und Supervisionsbescheinigungen reichen Sie gesammelt bei CONSENSUS Campus ein. Ausnahme sind der QVM® und der FSM: Nachweise für diese beiden Abschlüsse gehen direkt an die jeweilige Stelle. Für den QVM® bescheinigen wir Ihnen zusätzlich die 20 Intervisionsstunden und das Abschlussprojekt.

Was passiert, wenn ich eine Frist versäume?

Das hängt vom Abschluss ab. Beim Hochschulzertifikat und beim Titel nach der ZMediatAusbV entstehen keine Sanktionen, der jeweilige Abschluss kann aber nicht mehr auf diesem Weg erteilt werden. Wird die Fortbildungspflicht nicht fristgerecht erfüllt, entfällt die Berechtigung, die Bezeichnung „zertifizierte:r Mediator:in“ zu führen. Sprechen Sie uns in jedem Fall an, bevor eine Frist abläuft — oft lässt sich eine Lösung finden.

Können Praxisfälle schon während der Ausbildung stattfinden?

Ja. Sie können Mediationen bereits während des Lehrgangs führen und supervidieren lassen. Seit der Novelle 2024 sind die fünf supervidierten Fälle ausdrücklich Bestandteil der Ausbildung und nicht mehr eine nachgelagerte Fortbildungspflicht.

Supervision

Was gilt als Supervision?

Die begleitete Reflexion eines eigenen Mediationsfalls mit einer qualifizierten Supervisor:in. Sie kann als Einzel- oder als Gruppensupervision stattfinden, während der laufenden Mediation oder nach deren Abschluss. Bei einer Gruppensupervision muss jede teilnehmende Person einen eigenen Fall einbringen und reflektieren. Ein informelles Gespräch oder eine Intervision innerhalb der Ausbildungsgruppe genügt nicht.

Zählt Gruppensupervision für den Titel nach der ZMediatAusbV?

Ja, unter der genannten Bedingung. Die frühere Fassung der Verordnung sprach von „Einzelsupervision“; die seit dem 1. März 2024 geltende Fassung spricht von „Supervision“. Damit ist die Gruppensupervision möglich, solange jede teilnehmende Person einen eigenen Fall einbringt. Im Vertiefungskurs von CONSENSUS Campus sind 22 Stunden Gruppensupervision enthalten, in denen zwei eigene Fälle supervidiert werden können.

Wer darf supervidieren?

CONSENSUS Campus verlangt eine abgeschlossene Mediationsausbildung, Praxiserfahrung in der Mediation und zusätzliche Beratungskompetenz. Die Supervision kann bei uns oder bei externen Supervisor:innen erfolgen, sofern diese Qualifikation nachgewiesen wird. Weil die Zertifizierung nach der ZMediatAusbV in der Verantwortung der Ausbildungseinrichtung liegt, legen wir diesen Maßstab bewusst eng an.

Was muss auf einer Supervisionsbescheinigung stehen?

Name, Vorname und Geburtsdatum, Datum und Ort der Supervision, anonymisierte Angaben zum besprochenen Fall sowie Name und Anschrift der Supervisor:in. Fehlt eine dieser Angaben, kann die Bescheinigung nicht anerkannt werden. Fragen Sie die Angaben deshalb vor der Supervision ab.

Kosten und Förderung

Welche Kosten kommen nach der Kursgebühr noch dazu?

Nur Supervisionen und die Gebühren der prüfenden Stellen. Für das Abschlusszeugnis, das Abschlusskolloquium und die Bescheinigung nach der ZMediatAusbV erheben wir keine gesonderten Gebühren. Die vollständige Aufstellung finden Sie im Abschnitt „Aufwand und Kosten realistisch“.

Wie kann ich die Kosten senken?

Zwei Wege. Im 70-stündigen Vertiefungskurs sind 22 Stunden Gruppensupervision enthalten, in denen zwei Fälle ohne Zusatzkosten supervidiert werden können. Und die Fortbildungspflicht von 40 Stunden alle vier Jahre lässt sich vollständig über unsere kostenfreien Webinare erfüllen.

Ist die Ausbildung förderfähig?

CONSENSUS Campus ist als Träger nach § 178 SGB III zugelassen (AZAV). Je nach Situation kommen Bildungsgutschein, ESF-Förderung, das KOMPASS-Programm für Solo-Selbstständige, regionale Programme oder unser Stipendium infrage. Bildungsurlaub ist davon zu unterscheiden: Er ist Landesrecht und wird je Bundesland gesondert anerkannt. Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeit kostenfrei.

International

Was ist der Unterschied zwischen „IMI Qualified“ und „IMI Certified“?

„IMI Qualified“ bestätigt, dass Sie ein vom IMI anerkanntes Ausbildungsprogramm abgeschlossen haben, und wird über eine Listung erlangt. „IMI Certified Mediator“ ist eine deutlich weitergehende Zertifizierung für erfahrene Mediator:innen mit mindestens 200 Stunden Mediationspraxis beziehungsweise 20 durchgeführten Mediationen; sie setzt eine Begutachtung durch ein Qualifying Assessment Programme voraus. Der Status „IMI Qualified“ ist dafür ein üblicher erster Schritt.

Brauche ich für die Listung beim IMI Praxisfälle?

Nein. Für den Status „IMI Qualified Mediator“ genügt der erfolgreiche Abschluss des 130-stündigen Ausbildungslehrgangs. Supervidierte Praxisfälle sind nur für die anderen Abschlüsse erforderlich.

Kann ich mit der deutschen Ausbildung in der Schweiz arbeiten?

Für die Anerkennung als Mediator:in FSM benötigen Sie insgesamt 200 Ausbildungsstunden, verteilt über mindestens 18 Monate, sowie dokumentierte Praxis. Beides erreichen Sie mit dem 130-stündigen Basiskurs und einem 70-stündigen Vertiefungskurs. Nach der Anerkennung sind 60 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren nachzuweisen.

Ich habe die englischsprachige Ausbildung absolviert. Kann ich die deutsche Zertifizierung ergänzen?

Ja. Für Absolvent:innen der internationalen Ausbildung gibt es ein Add-On, das die Anforderungen für die deutsche Zertifizierung nach der ZMediatAusbV ergänzt.

Add-On für die deutsche Zertifizierung ansehen →

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In einem 15-minütigen Gespräch beantworten wir Ihre Fragen zur Mediationsausbildung, zeigen Ihnen die verschiedenen Ausbildungswege und helfen Ihnen dabei, den passenden Kurs zu finden. Wählen Sie einfach einen Termin, der für Sie passt.

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Alexandra Kieffer, Leiterin des Weiterbildungsbereichs Daniela Rademacher, Abteilungsleiterin Kursmanagement
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