Deutschland
Zertifizierte:r Mediator:in
Gesetzlicher Titel nach der ZMediatAusbV
5 supervidierte Mediationen, jeweils mit Supervisionsbescheinigung
Für die Arbeit als Mediator:in in Deutschland
Voraussetzungen ansehen →Zertifizierungen der Mediationsausbildung
Welcher Abschluss daraus wird, entscheiden Ihre Praxisfälle und die prüfende Stelle.
Das Fundament
Darauf aufbauend
Zugelassener Träger nach § 178 SGB III — förderfähig, aber kein Titel. Was das bedeutet
Nutzen
Jeder der fünf Abschlüsse beantwortet eine andere Frage Ihrer Auftraggeber: ob Sie die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland erfüllen, ob Ihre Praxis unabhängig begutachtet wurde, ob Ihre Qualifikation von einer Hochschule bestätigt ist und ob sie sich im Ausland überprüfen lässt.
Sie führen den einzigen in Deutschland gesetzlich geregelten Titel für Mediator:innen und erfüllen damit die Anforderung, die Gerichte, Behörden und Unternehmen am häufigsten abfragen.
Grundlage: 130 Stunden Lehrgang und fünf supervidierte Praxisfälle.
Voraussetzungen ansehen →Sie belegen Ihre Qualifikation zusätzlich mit dem Zertifikat einer staatlich anerkannten Hochschule — und weisen darin bereits einen dokumentierten und supervidierten Praxisfall aus.
Grundlage: 130 Stunden Lehrgang, ein Fall mit Dokumentation im ersten Jahr.
Voraussetzungen ansehen →Sie erhalten ein öffentliches Profil beim International Mediation Institute in Den Haag, über das Auftraggeber im Ausland Ihre Ausbildung selbst überprüfen können.
Grundlage: 130 Stunden Lehrgang. Praxisfälle sind nicht erforderlich.
Voraussetzungen ansehen →Sie lassen Ihre Falldokumentationen von zwei Gutachter:innen prüfen, die in keinem Ausbildungsverhältnis zu Ihnen stehen — eine Prüfung durch Dritte statt einer Bescheinigung durch die eigene Ausbildungseinrichtung.
Grundlage: 220 Stunden, fünf Fälle, zwei Dokumentationen, Abschlussprojekt.
Voraussetzungen ansehen →Sie arbeiten als Mediator:in FSM in der Schweiz, werden in das öffentliche FSM-Verzeichnis aufgenommen und können darauf Spezialisierungstitel aufbauen.
Grundlage: 200 Stunden über mindestens 18 Monate und dokumentierte Praxis.
Voraussetzungen ansehen →Der Zielfinder schlägt Ihnen einen Abschluss vor. Im Nachweis-Konto sehen Sie anschließend, was Ihre bereits erbrachten Nachweise dafür wert sind.
Alle fünf Abschlüsse bauen auf demselben 130-stündigen Ausbildungslehrgang auf. Der Lehrgang entspricht den Anforderungen der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) in der seit dem 1. März 2024 geltenden Fassung.
Den gesetzlich geschützten Titel „Zertifizierte:r Mediator:in“ erhalten Sie, wenn Sie fünf supervidierte Mediationen innerhalb von drei Jahren nach dem Lehrgang nachweisen. Die Bescheinigung stellt CONSENSUS Campus als Ausbildungseinrichtung aus. Eine staatliche Zertifizierungsstelle gibt es in Deutschland nicht.
Für die QVM®-Zertifizierung und die FSM-Anerkennung benötigen Sie 200 Lehrgangsstunden. Diese setzen sich aus dem 130-stündigen Basiskurs und einem 70-stündigen Vertiefungskurs zusammen.
Dieselbe Supervisionsbescheinigung kann für mehrere Abschlüsse eingereicht werden. Sie führen Ihre Praxisfälle einmal, nicht für jeden Abschluss erneut.
Drei Stellen prüfen: CONSENSUS Campus, der QVM® und der FSM. Der IMI-Status entsteht nicht durch eine Prüfung, sondern durch eine Listung nach Abschluss des Lehrgangs.
Das System
Die fünf Abschlüsse sind keine Alternativen, zwischen denen Sie sich einmal entscheiden müssen — sie sind Stufen auf demselben Weg, die sich in vier Punkten unterscheiden: im Umfang des Lehrgangs, in der Anzahl der Praxisnachweise, in der prüfenden Stelle und in der Art, wie der Titel erhalten bleibt.
Der 130-stündige Ausbildungslehrgang. Er erfüllt die Anforderungen der ZMediatAusbV, ist vom International Mediation Institute als Ausbildungsprogramm anerkannt und von der International School of Management (ISM) zertifiziert. Jeder der fünf Abschlüsse setzt diesen Lehrgang voraus.
Praxis. Supervidierte Mediationsfälle, Falldokumentationen, Intervisionsstunden und Fortbildungsstunden. Fast jeder Abschluss verlangt eine bestimmte Menge davon — und rechnet in denselben Einheiten.
Fünf Abschlüsse: der IMI-Status, das Hochschulzertifikat der ISM, der gesetzlich geschützte deutsche Titel, die QVM®-Zertifizierung und die FSM-Anerkennung in der Schweiz. Zwei davon verleihen externe Stellen, zwei bescheinigt CONSENSUS Campus, einer entsteht über eine Listung.
Eine Supervisionsbescheinigung, die Sie für das Hochschulzertifikat einreichen, können Sie ebenso für den Titel nach der ZMediatAusbV verwenden. Fünf supervidierte Praxisfälle genügen für die deutsche Zertifizierung und — bei entsprechendem Umfang und Dokumentation — auch für den QVM® und den FSM.
Das bedeutet: Sie führen fünf Praxisfälle, nicht fünfzehn. Der Unterschied zwischen den Abschlüssen liegt weniger in der Menge der Praxis als in der Tiefe der Prüfung und in der Stelle, bei der Sie einreichen.
Orientierung
Drei Fragen genügen für eine erste Einordnung: Wo Sie arbeiten möchten, welchen Umfang Sie einplanen und worauf Sie beim Abschluss Wert legen.
Ich sehe mir lieber alle Abschlüsse an
Diese Einordnung ist ein Vorschlag, keine Festlegung. Sie können Abschlüsse kombinieren und später ergänzen — die Nachweise, die Sie einmal erbringen, gelten für mehrere Wege. Im Beratungsgespräch klären wir Ihren konkreten Fall in etwa 15 Minuten.
Kostenlose Beratung buchen →Vergleich
Alle fünf Abschlüsse setzen denselben Ausbildungslehrgang voraus. Angegeben ist deshalb nur, was bei jedem Abschluss zusätzlich dazukommt.
Gemeinsame Grundlage
130 Std.
Der Ausbildungslehrgang Mediation ist Voraussetzung für alle fünf Abschlüsse. Er entspricht der ZMediatAusbV in der seit dem 1. März 2024 geltenden Fassung, ist vom IMI als Ausbildungsprogramm anerkannt und von der ISM zertifiziert.
Ohne zusätzliche Kursstunden erreichbar
Deutschland
Gesetzlicher Titel nach der ZMediatAusbV
5 supervidierte Mediationen, jeweils mit Supervisionsbescheinigung
Für die Arbeit als Mediator:in in Deutschland
Voraussetzungen ansehen →
Hochschule
ISM International School of Management
1 supervidierter Praxisfall
1 ausführliche Falldokumentation
Für einen akademisch anschlussfähigen Nachweis
Voraussetzungen ansehen →
International
International Mediation Institute, Den Haag
Keine weiteren Nachweise. Die Listung ist nach Abschluss des Lehrgangs möglich.
Für internationale Sichtbarkeit und Auftraggeber außerhalb Deutschlands
Voraussetzungen ansehen →Mit zusätzlichem 70-Stunden-Vertiefungskurs
Unabhängig begutachtet
220 Std. insgesamt · Zertifizierungsstelle des QVM®
70 Std. Vertiefungskurs, darin 22 Std. Gruppensupervision
5 supervidierte Mediationen, zusammen mind. 25 Zeitstunden, davon mind. 2 mit Vereinbarung abgeschlossen
2 Falldokumentationen auf QVM®-Formblatt, je mind. 4 Zeitstunden
20 Zeitstunden Intervision in Eigenregie
Abschlussprojekt: einstündiges Webinar mit Fragerunde
Für den Nachweis höchster Prüftiefe, unabhängig von Verbandsmitgliedschaft
Voraussetzungen ansehen →
Schweiz
200 Std. insgesamt · Schweizerischer Dachverband Mediation
70 Std. Vertiefungskurs, Ausbildung verteilt über mind. 18 Monate
Dokumentierte Praxis nach FSM-Vorgaben
Fall- und Reflexionsarbeit
Intervision, im Rahmen der Weiterbildung anrechenbar
Für die Arbeit als Mediator:in in der Schweiz
Voraussetzungen ansehen →Fristen, prüfende Stellen und Zusatzkosten finden Sie in den Abschnitten Nachweise und Fristen und Aufwand und Kosten.
Die Angaben entsprechen dem Stand vom 25. August 2026. Maßgeblich sind jeweils die Vorgaben der prüfenden Stelle; die Quellen finden Sie unter „So prüfen Sie unsere Angaben“.
Interaktiv
Tragen Sie ein, was Sie bereits haben. Sie sehen dann für jeden der fünf Abschlüsse, ob die Voraussetzungen erfüllt sind — und was gegebenenfalls noch fehlt.
Erfüllt. Die Listung beim IMI ist möglich.
Es fehlen noch 1 supervidierter Praxisfall und 1 Falldokumentation.
Es fehlen noch 5 von 5 supervidierten Praxisfällen.
Für den QVM® ist ein Vertiefungskurs über 70 Stunden erforderlich.
Für die FSM-Anerkennung sind 200 Stunden über mindestens 18 Monate erforderlich.
Für den dauerhaften Erhalt des Titels fehlen noch 40 Fortbildungsstunden. Unsere kostenfreien Webinare zählen dazu.
Das Nachweis-Konto ist eine Orientierungshilfe und keine verbindliche Prüfung. Maßgeblich sind die Bescheinigungen und die Entscheidung der jeweils prüfenden Stelle. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert und nicht übertragen.
Praxis
Im 70-stündigen Vertiefungskurs sind 22 Stunden Gruppensupervision enthalten. Zwei eigene Fälle können Sie darin ohne Zusatzkosten supervidieren lassen; die Bescheinigungen nach den Anforderungen der ZMediatAusbV senden wir unaufgefordert zu.
Was Praxisfall, Supervision, Intervision und Falldokumentation genau bedeuten, steht im nächsten Abschnitt — einmal erklärt, gilt es für alle fünf Abschlüsse.
Vertiefungskurse ansehenGrundbegriffe
Alle Abschlüsse verwenden dieselben Bausteine: Praxisfälle, Supervision, Falldokumentation, Intervision und Fortbildung. Wer diese fünf Begriffe kennt, kann die Anforderungen jedes Abschlusses lesen.
Eine reale Mediation, die Sie selbst als Mediator:in oder als Co-Mediator:in geführt haben. Rollenspiele und Übungen aus der Ausbildung zählen nicht als Praxisfall. Die Fälle können bereits während der Ausbildung beginnen.
Die begleitete Reflexion eines eigenen Falls mit einer qualifizierten Supervisor:in — methodische Stärken und Schwächen, Unsicherheiten und die mediative Haltung. Supervision kann während der laufenden Mediation oder nach deren Abschluss stattfinden.
Seit der Novelle vom 1. März 2024 spricht die ZMediatAusbV von „Supervision“ statt wie bisher von „Einzelsupervision“. Damit ist auch eine Gruppensupervision möglich, sofern jede teilnehmende Person einen eigenen Fall einbringt und diesen reflektiert. Ein informelles Gespräch oder eine Intervision in der Ausbildungsgruppe genügt nicht.
Anforderungen von CONSENSUS Campus an Supervisor:innen: abgeschlossene Mediationsausbildung, Praxiserfahrung in der Mediation und zusätzliche Beratungskompetenz. Die Supervision kann bei CONSENSUS Campus oder bei externen Supervisor:innen erfolgen, sofern diese Qualifikation nachgewiesen wird.
Der formale Nachweis über eine durchgeführte Supervision. Sie muss enthalten: Name, Vorname und Geburtsdatum, Datum und Ort der Supervision, anonymisierte Angaben zum besprochenen Fall sowie Name und Anschrift der Supervisor:in. Fehlt eine dieser Angaben, kann die Bescheinigung nicht anerkannt werden.
Die ausführliche, anonymisierte Darstellung eines eigenen Mediationsfalls mit Angaben zu Interventionen, gegebenenfalls zur Co-Mediation und zur eigenen Reflexion. Den Leitfaden finden Sie auf der Lernplattform von CONSENSUS Campus. Für den QVM® ist zusätzlich das QVM®-Formblatt zu verwenden.
Strukturierte Fallarbeit in der Peer-Gruppe, also unter Kolleg:innen und ohne Supervisor:in. Intervision ersetzt keine Supervision. Für den QVM® sind 20 Zeitstunden Intervision in Eigenregie nachzuweisen, bestätigt durch formlose gegenseitige Bestätigungen gegenüber CONSENSUS Campus.
Workshops, Webinare und Kurse rund um Mediation und Konfliktlösung, die die Inhalte der Anlage zur ZMediatAusbV vertiefen oder aktualisieren. Für den Erhalt des Titels „Zertifizierte:r Mediator:in“ sind alle vier Jahre mindestens 40 Zeitstunden nachzuweisen. CONSENSUS Campus bietet durchschnittlich monatlich ein kostenfreies einstündiges Webinar an; über den IM Campus kommen englischsprachige Webinare hinzu. Die Fortbildungspflicht lässt sich damit vollständig über kostenfreie Angebote erfüllen.
Im Detail
Für jeden Abschluss finden Sie hier die vollständigen Voraussetzungen, die zuständige Stelle, die Fristen und die Kosten.
Der einzige in Deutschland gesetzlich geregelte Titel für Mediator:innen. Grundlage sind § 5 Absatz 2 des Mediationsgesetzes und die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV). Wer die Voraussetzungen erfüllt, darf die Bezeichnung „zertifizierte Mediatorin“ oder „zertifizierter Mediator“ führen.
CONSENSUS Campus als Ausbildungseinrichtung. Nach § 2 Absatz 6 ZMediatAusbV stellt die Ausbildungseinrichtung die Bescheinigung aus, sobald der Lehrgang beendet und alle fünf Supervisionen bestätigt sind. Eine staatliche Zertifizierungsstelle für diesen Titel gibt es in Deutschland nicht.
Die fünf supervidierten Mediationen müssen spätestens drei Jahre nach dem Ende des Ausbildungslehrgangs durchgeführt sein.
Wichtig seit dem 1. März 2024: Die Bescheinigung darf erst ausgestellt werden, wenn der Lehrgang beendet und alle fünf Supervisionen bestätigt sind. Erst ab diesem Zeitpunkt darf der Titel geführt werden. Nach der früheren Fassung der Verordnung genügte dafür bereits die erste Supervision.
Sämtliche Supervisions- und Fortbildungsbescheinigungen reichen Sie gesammelt bei CONSENSUS Campus ein.
Für die Bescheinigung selbst erheben wir keine Gebühr. Es entstehen ausschließlich Kosten für die Supervisionen und gegebenenfalls für Fortbildungen.
Einzelsupervision 250 € · fünf Supervisionen im Paket 790 €
Bei Buchung eines Vertiefungskurses sind Gruppensupervisionsmodule enthalten. Zwei Fälle können damit ohne Zusatzkosten supervidiert werden; die Bescheinigungen nach den Anforderungen der ZMediatAusbV senden wir unaufgefordert zu.
Ab der Ausstellung der Bescheinigung sind alle vier Jahre mindestens 40 Fortbildungszeitstunden nachzuweisen, bestätigt durch CONSENSUS Campus als Ihre Ausbildungseinrichtung. Werden die Fortbildungen nicht oder nicht fristgerecht nachgewiesen, entfällt die Berechtigung, die Bezeichnung zu führen. Über kostenfreie CONSENSUS-Webinare lässt sich die Fortbildungspflicht vollständig abdecken.
Der Titel wird von der Ausbildungseinrichtung bescheinigt, nicht von einer unabhängigen Stelle geprüft. Wer eine externe Bestätigung wünscht, kann das Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich beim QVM® überprüfen lassen — dort kostet dieses Verfahren 100 €.
Ein Hochschulzertifikat Mediation, das CONSENSUS Campus gemeinsam mit der ISM International School of Management verleiht. Es weist neben dem Lehrgang auch erste dokumentierte Praxiserfahrung aus.
Die ISM International School of Management und CONSENSUS Campus gemeinsam. Die ISM ist eine staatlich anerkannte private Hochschule; die Zusammenarbeit umfasst neben der Anerkennung des Lehrgangs auch gemeinsame Unterrichtsmaterialien und Module zu Mediation, Konfliktlösung und Wirtschaftsmediation.
Der supervidierte Praxisfall muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs stattfinden. Dies ist die kürzeste Frist aller fünf Abschlüsse.
Falldokumentation und Supervisionsbescheinigung reichen Sie bei CONSENSUS Campus ein.
Kosten für eine Supervision. Weitere Gebühren fallen nicht an.
Unbefristet. Es besteht keine Fortbildungs- oder Erneuerungspflicht.
Das Hochschulzertifikat ist kein akademischer Grad und ersetzt kein Studium. [BESTÄTIGEN: Anrechenbarkeit auf den ISM-Fernstudiengang M.Sc. Management — falls bestätigt, hier als eigener Satz ergänzen: „Das Zertifikat ist auf den Fernstudiengang M.Sc. Management der ISM anrechenbar.“]
Ein international verifizierbarer Status beim International Mediation Institute (IMI) in Den Haag. Wer ein vom IMI anerkanntes Ausbildungsprogramm abgeschlossen hat, kann sich als „IMI Qualified Mediator“ listen lassen und erhält ein Profil auf der IMI-Website, über das Dritte die Ausbildung überprüfen können.
Das International Mediation Institute, eine gemeinnützige Einrichtung mit Sitz in Den Haag. Das IMI bildet selbst nicht aus, sondern prüft Ausbildungsprogramme gegen eigene Standards. Der Ausbildungslehrgang von CONSENSUS Campus ist als IMI Recognized Mediator Training Program (RMTP, vormals CMTP) anerkannt. Die Mindeststandards des IMI für Mediationsausbildungen wurden von der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) als europäischer Mindeststandard übernommen.
Praxisfälle, Supervision oder Falldokumentationen sind für diesen Status nicht erforderlich.
Keine. Die Listung ist nach Abschluss des Lehrgangs jederzeit möglich.
Direkt beim IMI. Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf der Lernplattform von CONSENSUS Campus.
Einmalige Registrierungsgebühr von 75 € zzgl. MwSt. sowie eine jährliche Listungsgebühr. Für Absolvent:innen aus bestimmten Ländern gilt nach der Diversity-, Equity- and Inclusion-Policy des IMI ein reduzierter Satz.
Der Status besteht, solange die Listung beim IMI aufrechterhalten wird. Die Listung ist freiwillig — das CONSENSUS-Abschlusszeugnis über die Anerkennung der internationalen Standards erhalten Sie unabhängig davon.
„IMI Qualified“ ist nicht gleichbedeutend mit „IMI Certified Mediator“. Der Status „IMI Qualified“ bestätigt den Abschluss eines anerkannten Ausbildungsprogramms. Die Zertifizierung als „IMI Certified Mediator“ richtet sich an erfahrene Mediator:innen mit mindestens 200 Stunden Mediationspraxis beziehungsweise 20 durchgeführten Mediationen und setzt eine Begutachtung durch ein Qualifying Assessment Programme (QAP) voraus. Der Status „IMI Qualified“ ist dafür ein üblicher erster Schritt und erleichtert später den Nachweis der Anforderungen „Mediation Skills“ und „Mediation Knowledge“.
Die Zertifizierung als QVM®-Mediator:in durch die unabhängige Zertifizierungsstelle des QualitätsVerbundes Mediation. Der QVM®-Standard baut auf den Mindestanforderungen der ZMediatAusbV auf und geht darüber hinaus. Weil die ZMediatAusbV Bestandteil des QVM®-Standards ist, werden deren Voraussetzungen bei einer QVM®-Zertifizierung mitzertifiziert.
Die QualitätsVerbund Mediation gGmbH in Berlin. Gesellschafter sind die Mediationsverbände BAFM, BMWA, DFfM und DGM. Der QVM®-Standard wurde 2019 mit der 1. Frankfurter Erklärung gemeinsam von BAFM, Bundesverband Mediation e. V. (BM), BMWA, DGM und DFfM verabschiedet; der Bundesverband Mediation hat den QVM 2021 verlassen.
Die Zertifizierung steht allen in der Mediation Tätigen offen — unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft und unabhängig davon, wo die Ausbildung absolviert wurde. Sie orientiert sich an den internationalen Regelungen der Personenzertifizierung nach ISO/IEC 17024:2012.
Grundberuf — Studium oder eine vergleichbare Qualifikation
Ausbildung — insgesamt 220 Zeitstunden
| QVM®-Anforderung | Bei CONSENSUS Campus |
|---|---|
| 130 Präsenzzeitstunden nach ZMediatAusbV | Basiskurs, 130 Stunden |
| 70 Zeitstunden Aufbau nach QVM®-Standard, davon mindestens 20 Zeitstunden Supervision in der Ausbildungsgruppe | Vertiefungskurs, 70 Stunden: 48 Stunden Fachseminar und 22 Stunden Gruppensupervision |
| 20 Zeitstunden Intervision | Peer-Gruppen-Arbeit in Eigenregie |
| Abschlussprojekt | Einstündiges Webinar mit moderierter Fragerunde, konzipiert von Ihnen und über CONSENSUS Campus präsentiert |
Basiskurs und Vertiefungskurs müssen im zeitlichen Zusammenhang absolviert werden. Bei einer Unterbrechung von mehr als zwei Jahren ist ein zweitägiger Auffrischungs-Workshop zu besuchen.
Praxis
Begutachtung
Grundlage sind Ihre Falldokumentationen. Das Gespräch führen zwei QVM®-Gutachter:innen, die beide die Dokumentationen gelesen haben und in keinem Ausbildungsverhältnis zu Ihnen stehen. Erörtert werden fachliches Wissen, Interventionen und die mediatorische Haltung; Rückfragen zu den dokumentierten Fällen und weitere Beispiele aus Ihrer Praxis sind Teil des Gesprächs. Über das Gespräch wird ein Protokoll angefertigt.
Einer der fünf Fälle ist spätestens innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Ausbildung zu führen, die vier weiteren innerhalb der beiden darauffolgenden Jahre.
An den QVM®: Ausbildungsbescheinigung, Supervisionsbescheinigungen und die beiden Falldokumentationen.
An CONSENSUS Campus: die 20 Intervisionsstunden und das Abschlussprojekt. Wir stellen darüber die Bescheinigung aus, die Sie beim QVM® einreichen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| QVM®-Zertifizierung im Normalverfahren | 300 € |
| QVM®-Zertifizierung im vereinfachten Verfahren (Ausbildungsende vor dem 31.12.2022) | 100 € |
| Re-Zertifizierung alle 4 Jahre | 50 € |
| CONSENSUS Campus — Begleitung und Begutachtung des Abschluss-Webinars, Prüfung der Intervisionsstunden, Ausstellung der Bescheinigung | 230 € |
| Zusätzlich | Kosten für Supervisionen und gegebenenfalls Fortbildungen |
Die QVM®-Zertifizierung gilt vier Jahre ab Ausstellung der Urkunde. Die Re-Zertifizierung erfolgt durch den Nachweis von 40 Zeitstunden Fortbildung. Supervision kann dabei mit maximal 10 Stunden als Fortbildung angerechnet werden.
Die QVM®-Zertifizierung ist keine staatliche Zertifizierung und keine Verbandslizenzierung. Sie ist eine Personenzertifizierung durch eine unabhängige Stelle, die sich an ISO/IEC 17024:2012 orientiert. Für Absolvent:innen, die eine Lizenzierung eines einzelnen Berufsverbandes anstreben, gelten die jeweiligen Verbandsregeln zusätzlich und unabhängig hiervon.
Die Anerkennung als „Mediator:in FSM“ durch den Schweizerischen Dachverband Mediation. Der Titel ist in der Schweiz die Grundlage für weitere Spezialisierungstitel, etwa in Familien- oder Baumediation.
Die FEDERATION SUISSE MEDIATION (FSM), der Schweizerische Dachverband Mediation. Der FSM setzt Standards für Ausbildung und Praxis, anerkennt Lehrgänge von Ausbildungsinstituten und verleiht Titel an Mediator:innen.
Die Ausbildung muss sich über mindestens 18 Monate erstrecken. Nach der Anerkennung sind innerhalb von drei Jahren 60 Stunden persönliche Weiterbildung nachzuweisen.
Direkt beim FSM.
Kosten für Supervision und Weiterbildung. [BESTÄTIGEN: aktuelle FSM-Gebühren für Gesuch und Titelerhalt]
60 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren. Anrechenbar sind neben Fortbildungen in begrenztem Umfang auch eigene Mediationstätigkeit, Lehr- und wissenschaftliche Tätigkeit, Mitarbeit in Mediationsorganisationen, Praxisanleitung künftiger Mediator:innen und dokumentierte Praxis.
Die FSM-Anerkennung gilt für die Schweiz und ersetzt nicht den deutschen Titel nach der ZMediatAusbV. Beide Wege lassen sich mit demselben 200-stündigen Lehrgang parallel verfolgen. [BESTÄTIGEN: ob der FSM eine Mitgliedschaft bei einer FSM-Organisation voraussetzt — falls ja, hier ergänzen]
Ablauf
Nach dem Ausbildungslehrgang laufen drei Fristen parallel: ein Jahr für das Hochschulzertifikat, drei Jahre für den Titel nach der ZMediatAusbV und vier Jahre für den ersten Fortbildungsnachweis.
Die Regel lautet: Fortbildungs- und Supervisionsbescheinigungen sammeln Sie und reichen sie bei CONSENSUS Campus ein. Ausnahme sind der QVM® und der FSM — Nachweise für diese beiden Abschlüsse gehen direkt an die jeweilige Stelle.
| Nachweis | CONSENSUS Campus | QVM® | FSM | IMI |
|---|---|---|---|---|
| Supervisionsbescheinigungen | ✓ | ✓ | ✓ | — |
| Falldokumentation (ISM) | ✓ | — | — | — |
| Falldokumentationen auf QVM®-Formblatt | — | ✓ | — | — |
| Bestätigung der 20 Intervisionsstunden | ✓ (wir bescheinigen für den QVM®) | — | — | — |
| Abschlussprojekt / Webinar | ✓ (wir bescheinigen für den QVM®) | — | — | — |
| Fortbildungsbescheinigungen | ✓ | ✓ (Re-Zertifizierung) | ✓ | — |
| Abschlusszeugnis | — | ✓ | ✓ | ✓ |
Eine Bescheinigung, mehrere Abschlüsse. Eine Supervisionsbescheinigung, die Sie bereits für das Hochschulzertifikat eingereicht haben, können Sie erneut für den Titel nach der ZMediatAusbV einreichen. Bewahren Sie deshalb alle Originale auf und reichen Sie Kopien ein.
Alle Formulare und Leitfäden finden Sie auf der Lernplattform von CONSENSUS Campus.
Transparenz
Über die Kursgebühr hinaus entstehen für die Abschlüsse nur Kosten für Supervisionen und für die Gebühren der prüfenden Stellen. Für Abschlusszeugnis, Abschlusskolloquium und die Bescheinigung nach der ZMediatAusbV erheben wir keine gesonderten Gebühren.
| Position | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Einzelsupervision | 250 € | einzeln buchbar, Termin nach Absprache |
| Fünf Supervisionen im Paket | 790 € | Regelpreis 995 € |
| Gruppensupervision im Vertiefungskurs | im Kurspreis enthalten | zwei Fälle ohne Zusatzkosten supervidierbar |
| IMI-Registrierung | 75 € zzgl. MwSt., einmalig | zzgl. jährlicher Listungsgebühr |
| QVM®-Zertifizierung | 300 € | vereinfachtes Verfahren: 100 € |
| QVM® Re-Zertifizierung | 50 € | alle vier Jahre |
| CONSENSUS — Begleitung QVM®-Abschlussprojekt | 230 € | Begutachtung des Webinars, Prüfung der Intervision, Bescheinigung |
| Fortbildung, 40 Std. alle 4 Jahre | 0 € möglich | über kostenfreie CONSENSUS-Webinare vollständig abdeckbar |
Im 70-stündigen Vertiefungskurs sind 22 Stunden Gruppensupervision enthalten. Alle Teilnehmenden können darin zwei eigene Fälle supervidieren lassen. Die Supervisionsbescheinigungen nach den Anforderungen der ZMediatAusbV senden wir unaufgefordert zu. Der Vertiefungskurs ist zugleich Voraussetzung für QVM® und FSM.
CONSENSUS Campus bietet durchschnittlich einmal im Monat ein kostenfreies einstündiges Webinar an; über den IM Campus kommen englischsprachige Webinare hinzu. Die Teilnahme bescheinigen wir im Nachgang. Die Fortbildungspflicht von 40 Stunden alle vier Jahre lässt sich damit vollständig ohne zusätzliche Kosten erfüllen.
Förderungen prüfen: Bildungsgutschein, ESF, KOMPASS und Stipendium →
Institutionen
Hinter den Abschlüssen stehen vier unterschiedliche Einrichtungen: eine Hochschule, ein internationales Institut, eine unabhängige Zertifizierungsstelle und ein nationaler Dachverband. Der gesetzlich geregelte deutsche Titel wird dagegen von der Ausbildungseinrichtung bescheinigt.

Hochschule
Private, staatlich anerkannte Hochschule mit Standorten in Deutschland. Verleiht gemeinsam mit CONSENSUS Campus das Hochschulzertifikat Mediation. Die Zusammenarbeit umfasst zusätzlich gemeinsame Module und Unterrichtsmaterialien zu Mediation und Wirtschaftsmediation.
ism.denorth_east
Internationales Institut
Gemeinnützige Einrichtung mit Sitz in Den Haag. Setzt internationale Standards für Mediationsausbildung und -praxis und prüft Ausbildungsprogramme gegen diese Standards. Bildet selbst nicht aus. Die Standards werden von der Independent Standards Commission getragen, einem Gremium aus erfahrenen Mediator:innen, Richter:innen und Ausbilder:innen aus mehr als 25 Ländern. Die IMI-Mindeststandards für Ausbildungen wurden von der CEPEJ als europäischer Mindeststandard übernommen.
imimediation.orgnorth_eastZertifizierungsstelle
Unabhängige Zertifizierungsstelle für Mediator:innen mit Sitz in Berlin, getragen von den Mediationsverbänden BAFM, BMWA, DFfM und DGM. Entstanden aus dem Bedürfnis, der im Mediationsgesetz angelegten Selbstzertifizierung eine verbandsübergreifende, unabhängige Prüfung gegenüberzustellen. Zertifiziert Personen, nicht Ausbildungslehrgänge, und orientiert sich an ISO/IEC 17024:2012. Die Zertifizierung ist unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.
qv-mediation.denorth_east
Dachverband Schweiz
Schweizerischer Dachverband Mediation. Setzt Standards für Ausbildung und Praxis in der Schweiz, anerkennt Lehrgänge und verleiht Titel an Mediator:innen. Führt ein öffentliches Verzeichnis anerkannter Mediator:innen und unterhält eine Ombudsstelle.
mediation-ch.orgnorth_eastDer Titel „Zertifizierte:r Mediator:in“ nach der ZMediatAusbV wird nicht von einer dieser Einrichtungen verliehen, sondern nach § 2 Absatz 6 ZMediatAusbV von der Ausbildungseinrichtung bescheinigt — bei uns also von CONSENSUS Campus. Eine staatliche Zertifizierungsstelle für diesen Titel besteht in Deutschland nicht.
Bildungsträger
Neben den Abschlüssen, die Sie als Teilnehmende erwerben, ist CONSENSUS Campus selbst als Bildungsträger geprüft. Diese Anerkennungen betreffen nicht Ihren Titel, sondern die Förderfähigkeit der Ausbildung.
CONSENSUS Campus ist als Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassen. Geprüft werden dabei Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und das System zur Sicherung der Qualität; die Zulassung erfolgt durch eine fachkundige Stelle. Die Trägerzulassung ist Voraussetzung dafür, dass Maßnahmen über einen Bildungsgutschein gefördert werden können.
AZAV und Bildungsurlaub sind zwei verschiedene Dinge. Die AZAV-Zulassung ist bundesrechtlich geregelt und betrifft die Förderung durch die Arbeitsagentur. Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungszeit ist dagegen Landesrecht: Jedes Bundesland entscheidet nach seinem eigenen Gesetz und über seine eigene Stelle, ob eine Weiterbildung anerkannt wird. Die AZAV-Zulassung kann einen Antrag unterstützen, begründet aber allein keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt, klären wir gerne im Beratungsgespräch.
Nachprüfbarkeit
Alle rechtlichen und institutionellen Angaben auf dieser Seite stammen aus den Veröffentlichungen der zuständigen Stellen. Die Quellen sind hier direkt verlinkt.
| Thema | Quelle |
|---|---|
| Wortlaut der ZMediatAusbV in der seit dem 1. März 2024 geltenden Fassung | gesetze-im-internet.de/zmediatausbvnorth_east |
| § 5 und § 6 Mediationsgesetz | gesetze-im-internet.de/mediationsgnorth_east |
| Voraussetzungen, Verfahren und Kosten der QVM®-Zertifizierung | qv-mediation.de/zertifizierungnorth_east |
| Beteiligte Verbände und Entstehung des QVM® | qv-mediation.de/qvmnorth_east |
| Voraussetzungen für den Status „IMI Qualified“ | imimediation.orgnorth_east — Bereich „Become IMI Qualified“ |
| Unser anerkanntes Ausbildungsprogramm beim IMI | imimediation.org/program/consensus-campus/north_east |
| Aus- und Weiterbildungsreglement des FSM | mediation-ch.org/aus-weiterbildungnorth_east |
| Unsere vollständige Übersicht als PDF | Zertifizierungs-Infoblatt, 8 Seiten |
Sollte sich eine Anforderung geändert haben oder eine Angabe auf dieser Seite nicht mehr aktuell sein, schreiben Sie uns bitte an willkommen@consensus-campus.de. Wir prüfen und korrigieren.
Fünf: den Status „IMI Qualified Mediator“, das Hochschulzertifikat Mediation der ISM, den gesetzlich geschützten Titel „Zertifizierte:r Mediator:in“ nach der ZMediatAusbV, die QVM®-Zertifizierung und die Anerkennung als Mediator:in FSM in der Schweiz. Die ersten drei sind mit dem 130-stündigen Lehrgang erreichbar, die letzten beiden erfordern zusätzlich einen 70-stündigen Vertiefungskurs. Die Voraussetzungen unterscheiden sich — die Übersicht finden Sie im Vergleich weiter oben.
Ja. Nach § 5 Absatz 2 des Mediationsgesetzes darf sich nur als zertifizierter Mediator bezeichnen, wer eine Ausbildung abgeschlossen hat, die den Anforderungen der ZMediatAusbV entspricht, und über die Bescheinigung nach § 2 Absatz 6 ZMediatAusbV verfügt. Die Bezeichnung „Mediator“ allein ist dagegen nicht geschützt.
Die Ausbildungseinrichtung — bei uns also CONSENSUS Campus. Eine staatliche Zertifizierungsstelle für den Titel „Zertifizierte:r Mediator:in“ gibt es in Deutschland nicht. Wer eine zusätzliche unabhängige Bestätigung möchte, kann das Vorliegen der Voraussetzungen beim QVM® überprüfen lassen; dieses Verfahren kostet dort 100 €.
Drei Punkte. Der Umfang des Ausbildungslehrgangs stieg von 120 auf mindestens 130 Präsenzzeitstunden. Online-Mediation und Digitalkompetenz wurden Pflichtinhalte, und bis zu 40 Prozent des Lehrgangs dürfen live online stattfinden. Vor allem aber sind die fünf supervidierten Praxisfälle nun Teil der Ausbildung: Die Bescheinigung darf erst ausgestellt werden, wenn alle fünf Supervisionen bestätigt sind. Nach der früheren Fassung genügte dafür bereits die erste Supervision.
Für Ausbildungen, die vor dem 1. März 2024 abgeschlossen oder begonnen wurden, gilt eine Übergangsregelung: Der Titel darf weiter geführt werden, wenn Ausbildung und Fortbildung bis einschließlich 29. Februar 2028 abgeschlossen sind und die Fortbildungspflicht nach der neuen Fassung erfüllt wird. Wenn Sie unsicher sind, welche Fassung für Sie maßgeblich ist, klären wir das im Beratungsgespräch anhand Ihrer Unterlagen.
Der 200-stündige Ausbildungslehrgang entspricht den Anforderungen des QVM®-Standards an einen Ausbildungslehrgang. Dieser Standard wurde 2019 gemeinsam von BAFM, Bundesverband Mediation e. V., BMWA, DGM und DFfM entwickelt und geht über die Standards der einzelnen Verbände hinaus. Der Bundesverband Mediation hat den QVM 2021 verlassen; Gesellschafter des QVM sind heute BAFM, BMWA, DFfM und DGM. Eine Lizenzierung durch einen einzelnen Berufsverband richtet sich nach den jeweiligen Verbandsregeln und ist von der QVM®-Zertifizierung unabhängig.
Keine gesonderte Prüfung. Im fünften Modul findet stattdessen eine komplexe Mediationssimulation statt, in der alle Teilnehmenden die Rolle der Mediator:in übernehmen. Darauf folgen eine ausführliche Feedback-Runde und ein Expert:innengespräch zwischen Teilnehmenden und Ausbilder:innen.
Die Frist für das Hochschulzertifikat: Der erste supervidierte Praxisfall muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs stattfinden. Für den Titel nach der ZMediatAusbV haben Sie drei Jahre, für den ersten Fortbildungsnachweis vier Jahre ab Ausstellung der Bescheinigung.
Ja. Eine Bescheinigung, die Sie für das Hochschulzertifikat eingereicht haben, können Sie erneut für den Titel nach der ZMediatAusbV einreichen. Auch für den QVM® und den FSM gelten dieselben Fälle, sofern Umfang und Dokumentation den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Sie müssen Ihre Praxisfälle also nicht mehrfach führen.
Fortbildungs- und Supervisionsbescheinigungen reichen Sie gesammelt bei CONSENSUS Campus ein. Ausnahme sind der QVM® und der FSM: Nachweise für diese beiden Abschlüsse gehen direkt an die jeweilige Stelle. Für den QVM® bescheinigen wir Ihnen zusätzlich die 20 Intervisionsstunden und das Abschlussprojekt.
Das hängt vom Abschluss ab. Beim Hochschulzertifikat und beim Titel nach der ZMediatAusbV entstehen keine Sanktionen, der jeweilige Abschluss kann aber nicht mehr auf diesem Weg erteilt werden. Wird die Fortbildungspflicht nicht fristgerecht erfüllt, entfällt die Berechtigung, die Bezeichnung „zertifizierte:r Mediator:in“ zu führen. Sprechen Sie uns in jedem Fall an, bevor eine Frist abläuft — oft lässt sich eine Lösung finden.
Ja. Sie können Mediationen bereits während des Lehrgangs führen und supervidieren lassen. Seit der Novelle 2024 sind die fünf supervidierten Fälle ausdrücklich Bestandteil der Ausbildung und nicht mehr eine nachgelagerte Fortbildungspflicht.
Die begleitete Reflexion eines eigenen Mediationsfalls mit einer qualifizierten Supervisor:in. Sie kann als Einzel- oder als Gruppensupervision stattfinden, während der laufenden Mediation oder nach deren Abschluss. Bei einer Gruppensupervision muss jede teilnehmende Person einen eigenen Fall einbringen und reflektieren. Ein informelles Gespräch oder eine Intervision innerhalb der Ausbildungsgruppe genügt nicht.
Ja, unter der genannten Bedingung. Die frühere Fassung der Verordnung sprach von „Einzelsupervision“; die seit dem 1. März 2024 geltende Fassung spricht von „Supervision“. Damit ist die Gruppensupervision möglich, solange jede teilnehmende Person einen eigenen Fall einbringt. Im Vertiefungskurs von CONSENSUS Campus sind 22 Stunden Gruppensupervision enthalten, in denen zwei eigene Fälle supervidiert werden können.
CONSENSUS Campus verlangt eine abgeschlossene Mediationsausbildung, Praxiserfahrung in der Mediation und zusätzliche Beratungskompetenz. Die Supervision kann bei uns oder bei externen Supervisor:innen erfolgen, sofern diese Qualifikation nachgewiesen wird. Weil die Zertifizierung nach der ZMediatAusbV in der Verantwortung der Ausbildungseinrichtung liegt, legen wir diesen Maßstab bewusst eng an.
Name, Vorname und Geburtsdatum, Datum und Ort der Supervision, anonymisierte Angaben zum besprochenen Fall sowie Name und Anschrift der Supervisor:in. Fehlt eine dieser Angaben, kann die Bescheinigung nicht anerkannt werden. Fragen Sie die Angaben deshalb vor der Supervision ab.
Nur Supervisionen und die Gebühren der prüfenden Stellen. Für das Abschlusszeugnis, das Abschlusskolloquium und die Bescheinigung nach der ZMediatAusbV erheben wir keine gesonderten Gebühren. Die vollständige Aufstellung finden Sie im Abschnitt „Aufwand und Kosten realistisch“.
Zwei Wege. Im 70-stündigen Vertiefungskurs sind 22 Stunden Gruppensupervision enthalten, in denen zwei Fälle ohne Zusatzkosten supervidiert werden können. Und die Fortbildungspflicht von 40 Stunden alle vier Jahre lässt sich vollständig über unsere kostenfreien Webinare erfüllen.
CONSENSUS Campus ist als Träger nach § 178 SGB III zugelassen (AZAV). Je nach Situation kommen Bildungsgutschein, ESF-Förderung, das KOMPASS-Programm für Solo-Selbstständige, regionale Programme oder unser Stipendium infrage. Bildungsurlaub ist davon zu unterscheiden: Er ist Landesrecht und wird je Bundesland gesondert anerkannt. Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeit kostenfrei.
„IMI Qualified“ bestätigt, dass Sie ein vom IMI anerkanntes Ausbildungsprogramm abgeschlossen haben, und wird über eine Listung erlangt. „IMI Certified Mediator“ ist eine deutlich weitergehende Zertifizierung für erfahrene Mediator:innen mit mindestens 200 Stunden Mediationspraxis beziehungsweise 20 durchgeführten Mediationen; sie setzt eine Begutachtung durch ein Qualifying Assessment Programme voraus. Der Status „IMI Qualified“ ist dafür ein üblicher erster Schritt.
Nein. Für den Status „IMI Qualified Mediator“ genügt der erfolgreiche Abschluss des 130-stündigen Ausbildungslehrgangs. Supervidierte Praxisfälle sind nur für die anderen Abschlüsse erforderlich.
Für die Anerkennung als Mediator:in FSM benötigen Sie insgesamt 200 Ausbildungsstunden, verteilt über mindestens 18 Monate, sowie dokumentierte Praxis. Beides erreichen Sie mit dem 130-stündigen Basiskurs und einem 70-stündigen Vertiefungskurs. Nach der Anerkennung sind 60 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren nachzuweisen.
Ja. Für Absolvent:innen der internationalen Ausbildung gibt es ein Add-On, das die Anforderungen für die deutsche Zertifizierung nach der ZMediatAusbV ergänzt.
In einem 15-minütigen Gespräch beantworten wir Ihre Fragen zur Mediationsausbildung, zeigen Ihnen die verschiedenen Ausbildungswege und helfen Ihnen dabei, den passenden Kurs zu finden. Wählen Sie einfach einen Termin, der für Sie passt.
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