Für die Bezeichnung „zertifizierte Mediator“ müssen nach Abschluss der Ausbildung fünf selbst durchgeführte Mediationen absolviert und jeweils supervidiert werden.
Als Praxisfall zählt eine Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes. Das bedeutet insbesondere, dass mindestens zwei Konfliktparteien beteiligt sind und ein tatsächlicher Konflikt im Rahmen eines Mediationsverfahrens bearbeitet wird.
Dabei muss es sich nicht um eine bezahlte oder beruflich beauftragte Mediation handeln. Im Mittelpunkt steht, die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Methoden in einer realen Mediationssituation praktisch anzuwenden und erste eigene Erfahrungen als Mediator zu sammeln. Praxisfälle können daher beispielsweise auch im beruflichen, ehrenamtlichen oder privaten Umfeld entstehen, sofern die Voraussetzungen einer Mediation erfüllt sind.
Nicht als Praxisfall anerkannt werden beispielsweise:
- Konfliktcoachings oder Einzelberatungen mit nur einer Konfliktpartei,
- Rollenspiele oder Übungsmediationen,
- rein beratende oder moderierende Tätigkeiten ohne Mediationsverfahren.
Die Mediation kann auch als Co-Mediation durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass Sie dabei tatsächlich als Mediator bzw. Co-Mediator tätig sind.
Jeder der fünf Praxisfälle muss anschließend im Rahmen einer Einzelsupervision reflektiert und durch die Supervisorin bzw. den Supervisor bestätigt werden.