Förderungen

ESF-Förderung für
Baden-Württemberg

ESF-Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg Überblick zu Programmen, Voraussetzungen und passenden Weiterbildungen.

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Die ESF-Förderung richtet sich an Beschäftigte, Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen, Gründungswillige und Wiedereinsteiger*innen mit Wohn- oder Unternehmenssitz in Baden-Württemberg. Teilnehmende unter 55 Jahren erhalten 30 % Ermäßigung auf die Kursgebühr, während Teilnehmende über 55 Jahre sogar 70 % sparen.

  • Förderung von KMU-Beschäftigten: Zugang zu überbetrieblichen Kursen, speziell für Mitarbeitende, die von internen Weiterbildungsangeboten oft ausgeschlossen sind.
  • Motivation älterer Mitarbeitender (55+): Attraktive Bonusmodelle zur aktiven Förderung und Wertschätzung älterer Fachkräfte.
  • Zukunftssicherung: Stärkung der Fachkräftesicherung, Beschäftigungsfähigkeit und lebenslanges Lernen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie vor der erfolgreichen Zulassung zunächst erfolgreich die Abfrage abschließen müssen, mit der geprüft wird, ob Sie zur förderfähigen Zielgruppe gehören. Diese wird nach verbindlicher Anmeldung über die Anmeldemaske versendet. Weitere Informationen zur Zielgruppe der ESF-Förderung finden Sie hier.

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Was ist die ESF-Förderung?

Das Förderprogramm „Fachkurse“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt die berufliche Qualifizierung von Erwerbstätigen, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ziel ist es, den Anforderungen durch Digitalisierung, Klimaneutralität und den demografischen Wandel gerecht zu werden.

Das Programm ist Teil der Weiterbildungsoffensive WEITER.mit.BILDUNG@BW und ergänzt die Förderungen der Arbeitsagenturen.

Wie hoch ist die ESF-Förderung?

30%

der Teilnahmegebühr für Teilnehmende, die das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

70%

der Teilnahmegebühr für Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben

Für wen ist die ESF-Förderung?

Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:

  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben.
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
  • Besonders begrüßt werden Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben. Der 55. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.

Wer wird NICHT gefördert?

  • Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden. Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind jedoch förderfähig.
  • Beschäftigte von Transfergesellschaften.
  • Einzelbetrieblich ausgerichtete Kurse.
  • Kurse, die den Verkauf, den Vertrieb oder die Anwendung von eigenen
    Produkten schulen.
  • Studiengänge jeglicher Art, darunter fallen unter anderem berufsbegleitende Studiengänge, beispielsweise ein Fernstudium, Abendstudium,
    Wochenendstudium sowie berufsbegleitende Zusatz-, Aufbau- und Weiterbildungsstudiengänge.
  • Kurse zu persönlichen Arbeitstechniken wie zum Beispiel Zeit-, Selbst- und Stressmanagement.
  • Kurse, die hauptsächlich der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung, der individuellen Gesundheitsprävention, der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen und künstlerischen Betätigung oder der sonstigen allgemeinen Lebensführung dienen.
  • Schulungen zur Erlangung eines Führerscheins oder einer Fahrerlaubnis (überbetriebliche Anpassungsfortbildungen für Berufskraftfahrer/innen sind förderfähig)
  • Kurse, in denen Inhalte oder Methoden oder die Technologie von L. Ron Hubbard angewandt, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.
  • Kurse, in denen menschenverachtendes, extremistisches, rassistisches oder sexistisches Gedankengut gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.
  • Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden. Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind jedoch förderfähig.
  • Beschäftigte von Transfergesellschaften.

Wie viel wird von KOMPASS gefördert?

Finanzieller Zuschuss von bis zu 4.500 € pro Qualifizierung. Eine Förderung ist 1x innerhalb von 12 Monaten möglich.

AUFGEPASST! Die Weiterbildung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden, damit Sie sich für den Zuschuss qualifizieren. Bei CONSENSUS Campus bieten wir genau das an: Ausbildungen, die innerhalb eines halben Jahres oder weniger stattfinden.

Wie beantragt man die ESF-Förderung?

Kursauswahl

Wählen Sie einen passenden Fachkurs aus dem vielfältigen Angebot des Consensus Campus. Die Förderung umfasst sowohl die Mediationsausbildung, die Vertiefungskurse in Wirtschaftsmediation und Familienmediation. Der Kurs kann unabhängig von Standort und Format gewählt werden.

Nachweis der Fördervoraussetzungen

Nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung ist das Ausfüllen eines Teilnehmendenfragebogens erforderlich. Dieser übermittelt Consensus Campus die relevanten Daten für die Förderung – Bestätigung, dass Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich Ihres Alters und Beschäftigungsstatus. Gegebenenfalls sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Teilnahme und Zahlung

Nach Bewilligung der Förderung nehmen Sie am Kurs teil. Die Teilnahmegebühr wird um den entsprechenden Förderbetrag reduziert; der verbleibende Eigenanteil ist von Ihnen zu tragen.

AZAV Bildungsurlaub

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