Wer wird von KOMPASS gefördert?
Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
- Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
- Mindestens seit zwei Jahren am Markt bestehend
- Haupterwerb, also mindestens 51 Prozent der Einkünfte müssen aus Solo-Selbstständigkeit stammen
- Maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten (zum Beispiel eine Vollzeitkraft oder zwei Halbtagsbeschäftigte)
- De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 300.000 Euro
- Beratungsgespräch mit einer KOMPASS-Anlaufstelle