Am 1. März 2024 ist eine Neufassung der ZMediatAusbV in Kraft getreten: der Verordnung, die regelt, wer sich in Deutschland “zertifizierte:r Mediator:in” nennen darf. Von der breiten Öffentlichkeit fast unbemerkt, hat diese Reform den Markt für Mediationsausbildungen spürbar verändert. Wer sich aktuell für eine Ausbildung interessiert, sollte die wichtigsten Änderungen kennen, nicht zuletzt, weil manche älteren Ausbildungsangebote die neuen Anforderungen schlicht nicht mehr erfüllen.
InhaltKurz zur Einordnung: Das Mediationsgesetz von 2012 hat den Begriff “Mediator:in” bewusst nicht geschützt. Jede und jeder darf sich so nennen. Es beauftragte die Bundesregierung aber, per Rechtsverordnung einen anspruchsvolleren, geschützten Qualitätstitel zu schaffen.
Das Ergebnis ist die ZMediatAusbV (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung), die seit 2017 genau festlegt, welche Ausbildung nötig ist, um sich “zertifizierte:r Mediator:in” nennen zu dürfen: ein gesetzlich definierter, deutlich anspruchsvollerer Standard als die freie Berufsbezeichnung.
Die ReformMindeststundenzahl steigt von 120 auf 130 Zeitstunden.
Zehn zusätzliche Stunden klingen wenig, verschieben aber die Ausrichtung: Der Gesetzgeber wollte mehr Raum für Themen schaffen, die 2017 noch kaum eine Rolle spielten.
Online-Mediation wird eigener Pflichtinhalt.
Nachdem sich digitale Mediationsformate in den letzten Jahren etabliert haben, müssen Ausbildungen jetzt gezielt vermitteln, wie sich Mediation online durchführen lässt, nicht nur, wie man online ausgebildet wird.
Der Online-Anteil der Ausbildung selbst bleibt gedeckelt.
Maximal 40 Prozent der Ausbildungsstunden dürfen online stattfinden, und auch dieser Anteil muss Live-Interaktion beinhalten: Ein Selbstlernkurs reicht nicht. Eine vollständig online absolvierte Ausbildung war und ist ausgeschlossen. Diese Grenze ist einer der Gründe, warum reine E-Learning-Anbieter grundsätzlich nicht zum geschützten Titel führen können.
Die fünf Praxisfälle werden strenger gehandhabt.
Für den Titel sind weiterhin fünf supervidierte, reale Mediationsfälle innerhalb von drei Jahren nötig. Neu ist: Der Titel darf frühestens geführt werden, nachdem alle fünf Fälle abgeschlossen und supervidiert wurden. Vorher genügte teils schon der erste begleitete Fall. Das verschiebt den Zeitpunkt, ab dem man sich offiziell “zertifizierte:r Mediator:in” nennen darf, spürbar nach hinten, macht den Titel aber auch aussagekräftiger.
Es gibt eine Übergangsregelung: Wer die Ausbildung bis zum 29. Februar 2024 begonnen hat, darf sie noch nach den alten Regeln (120 Stunden) abschließen, allerdings nur bis zum 29. Februar 2028. Danach gilt ausnahmslos der neue Standard. Wer aktuell mit dem Gedanken an eine Ausbildung spielt, startet also ohnehin direkt unter den neuen, strengeren Bedingungen.
Drei sehr praktische Konsequenzen ergeben sich daraus:
Wenn ein Anbieter noch mit “120 Stunden bis zum Titel” wirbt oder Inhalte aus der Zeit vor 2024 unverändert online lässt, lohnt eine Nachfrage, ob das Curriculum bereits aktualisiert wurde.
Anbieter, die ausschließlich online ausbilden, können den geschützten Titel grundsätzlich nicht anbieten, unabhängig davon, wie professionell der Kurs sonst aufgebaut ist. Hybridformate mit klar getrenntem Präsenz- und Online-Anteil sind hier im strukturellen Vorteil.
Da der Titel jetzt erst nach allen fünf supervidierten Fällen geführt werden darf, lohnt sich die Frage: Vermittelt der Anbieter reale Fälle, oder müssen Sie sie komplett selbst akquirieren? Wie ist die Supervision aufgebaut, einzeln oder nur in der Gruppe?
Die Mediationsausbildung von CONSENSUS Campus ist mit 130 Zeitstunden in fünf Modulen exakt auf den aktuellen ZMediatAusbV-Standard ausgelegt, im Hybridformat aus Präsenz an 13 Standorten und Live-Online-Sitzungen. Die fünf notwendigen Praxisfälle werden im Rahmen eines eigenen Praxispakets mit Supervision begleitet, sodass am Ende nicht nur ein Zertifikat, sondern ein vollständig ZMediatAusbV-konformer, geschützter Titel steht, ergänzt um ein Hochschulzertifikat der ISM und internationale IMI-Anerkennung.
FazitDie Reform der ZMediatAusbV ist mehr als eine Randnotiz im Amtsblatt: Sie definiert neu, was der Titel “zertifizierte:r Mediator:in” heute wert ist, und sie zieht eine klare Trennlinie zwischen Ausbildungen, die diesen Standard erfüllen, und solchen, die es nicht (mehr) tun. Wer sich aktuell informiert, sollte diese vier Änderungen kennen und aktiv bei jedem Anbieter nachfragen, wie das eigene Curriculum darauf reagiert hat.
Unsicher, ob eine Ausbildung, die Sie sich gerade anschauen, den aktuellen Anforderungen entspricht? In einem kostenlosen Beratungsgespräch mit CONSENSUS Campus ordnen wir das für Sie ein, unabhängig davon, ob Sie sich am Ende für uns oder einen anderen Weg entscheiden.